Änderungen im Schwyzer Steuerbuch
- Das Steuergesetz des Kantons Schwyz (StG) (SRSZ 171.200 oder Steuerbuch Nr. 21.10) wurde zum einen aufgrund der Umsetzung des Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung vom 28. September 2018 (STAF) und zum anderen aufgrund der Nachführung von Bundesrecht angepasst. Die detaillierten Änderungen sind aus der fortlaufenden Gesetzsammlung GS 25-51 und GS 25-52 ersichtlich.
- Die Vollzugsverordnung zum Steuergesetz (VVStVG) (SRSZ 171.211 oder Steuerbuch 21.11) sowie
- Die Quellensteuerverordnung (KQStV) (SRSZ 172.311 oder Steuerbuch 21.12) sowie
- Die Steuerbezugsverordnung (BezV) (SRSZ 172.212 oder Steuerbuch 21.15) wurden aufgrund des Regierungsratsbeschluss betreffend Anpassung von Ausführungsbestimmungen zum Steuergesetz angepasst. Die detaillierten Änderungen sind aus der fortlaufenden Gesetzsammlung GS 25.66 ersichtlich.
- Die Geltungsdauer der Bestimmungen in der Verordnung über die vorläufige Anpassung des kantonalen Steuerrechts an das Steuerharmonisierungsgesetz (ÜVStHG) vom 13. Dezember 2016 (SRSZ 172.214 oder Steuerbuch 21.17) sind mit der Änderung des Steuergesetzes abgelaufen. Neu hinzu kommt die Bestimmung über die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei systemrelevanten Banken. Die detaillierten Änderungen sind aus der fortlaufenden Gesetzsammlung GS 25-67 ersichtlich.
Alle Erlasse sind am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die alten Erlasse des Schwyzer Steuerbuches sind im Archiv Rechtsgrundlagen zu finden.