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Änderungen im Schwyzer Steuerbuch

  • Das Steuergesetz des Kantons Schwyz (StG, SRSZ 172.200; Steuerbuch Nr. 21.10) wird im Sinne des vom Kantonsrat am 16. Dezember 2020 angenommenen Gegenvorschlags zur Initiative «Steuerliche Entlastung des Mittelstandes (Mittelstandsinitiative)» angepasst. Auf den 1. Januar 2022 werden von der Höhe des Reineinkommens abhängige Sozialabzüge (Entlastungsabzug und Alters-/Rentnerabzug) eingeführt. Die einzelnen Änderungen können der fortlaufenden Gesetzsammlung GS 26-39 entnommen werden.
  • Folgende Verordnungen werden aufgrund der Regierungsratsbeschlüsse Nrn. 846/2021, 847/2021 und 859/2021 auf den 1. Januar 2022 angepasst:
    • Kantonale Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (KVPStA, SRSZ 171.311; Steuerbuch Nr. 22.14; neu: Kantonale Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern, KVStA): formelle Anpassungen an das Bundesrecht;
    • Verordnung über die vorläufige Anpassung des kantonalen Steuerrechts an das Steuerharmonisierungsgesetz (ÜVStHG, SRSZ 172.214; Steuerbuch Nr. 21.17): Abzug von finanziellen Sanktionen;
    • Vollzugsverordnung zum Steuergesetz (VVStG, SRSZ 172.211; Steuerbuch Nr. 21.11): Anpassung des Fahrkostenabzugs und der Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen.

      Die einzelnen Änderungen können der fortlaufenden Gesetzsammlung GS 26-59, GS 26-60 und GS 26-62 entnommen werden.

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