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Weisung zur Steuerbezugsverordnung

Das Finanzdepartement hat die Weisung zur Steuerbezugsverordnung (Steuerbuch 60.40) angepasst. Die Änderungen betreffen die Erfassung der relevanten Steuerfaktoren für die provisorische Rechnung durch die Gemeinden und deren Anpassung bei Überschreitung eines Richtwerts (Fr. 2000.--), die Information der Zuzugs- durch die Wegzugsgemeinde über die Weiterleitung des von der steuerpflichtigen Person vereinnahmten Betrags bei einem Wohnsitz-/Sitzwechsel und die Berechnung von Vergütungszinsen auf Steuerguthaben nach Ausstellung der Schlussrechnung. Neu können juristische Personen bei der Bezugsbehörde die Rückerstattung (statt Verrechnung) ihrer Steuerguthaben beantragen. Der Antrag wird aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens beurteilt. Im Weiteren wurde die Weisung redaktionell angepasst. Sämtliche Anpassungen gelten ab 1. Januar 2023.

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