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Steuerfüsse 2023

Die Steuerfüsse 2023 sind aufgeschaltet. Es sind die für das Jahr 2023 gültigen Gesamtsteuerfüsse pro Gemeinde für Natürliche Personen mit und ohne Kultussteuer sowie die Gesamtsteuerfüsse für Juristische Personen aufgeführt. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinden Altendorf, Schübelbach  und neu auch die Gemeinden Wollerau und Freienbach haben für das Jahr 2023 für natürliche und juristische Personen unterschiedliche Steuerfüsse genehmigt. Für die Gemeinde Tuggen gilt bis auf weiteres der Gemeindesteuerfuss des Vorjahres, da eine Beschwerde pendent ist.

Auf der weiter angefügten Tabelle sind die detaillierten Steuerfüsse je Gemeinwesen aufgelistet. 

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