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Kanton Schwyz: Polizei und Grenzwachtkorps regeln Zusammenarbeit

Schwyz, 30. April 2009

Der Regierungsrat hat im März 2009 einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Grenzwachtkorps (GWK) und der Kantonspolizei Schwyz zugestimmt. Das GWK bei seinen Kontrollen von Zügen auf internationalen Strecken und die Polizei unterstützen sich gegenseitig. Ein gemeinsamer Dienst­befehl, der am 1. Mai 2009 in Kraft tritt, regelt die Zusammenarbeit. Die kantonale Polizeihoheit bleibt gewahrt, dem GWK werden keine kantonalen polizeilichen Aufgaben übertragen.

Wie bereits die meisten anderen Kantone hat nun auch der Kanton Schwyz die polizeiliche Zusammenarbeit mit dem GWK in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Das GWK und die Kantonspolizei erfüllen ihre angestammten Aufgaben weiterhin in eigener Kompetenz und Verantwortung. Das GWK betreibt dazu im Bahnhof Arth-Goldau einen Grenzwachtstützpunkt. Dieser dient den Grenzwächtern als Basis für die Bearbeitung von Zolldokumenten und für die Übergabe von festgenommen Personen und sichergestellten Sachen an die Kantonspolizei.

Dem GWK obliegt die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs im Bereich der originären Zollaufgaben. Abgesehen von spontanen Interventionen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit nehmen die Grenzwächter auf Schwyzer Boden keine weiteren sicherheits- und kriminalpolizeilich relevanten Handlungen vor. Der Dienstbefehl regelt die gegenseitige Unterstützung und koordiniert die Abläufe zwischen dem GWK und der Kantonspolizei Schwyz.

Kantonspolizei Schwyz
Information

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Florian Grossmann
Chef Information und Prävention
Kantonspolizei Schwyz
Telefon +41 41 819 28 19


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