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Brunnen: Mit Soft-Air-Pistole auf Mädchen gezielt

Schwyz, 10. März 2009

Am Montag, 9. März 2009, zielte um 18.30 Uhr ein 18-jähriger Schweizer in Brunnen mit einer Soft-Air-Pistole auf drei Mädchen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren. Die Mädchen fühlten sich von der echt aussehenden Waffe bedroht und verständigten die Polizei. Diese konnte den 18-Jährigen anhalten und seine Waffe beschlagnahmen. Er wird wegen Drohung und Verstosses gegen das Waffengesetz angezeigt.

Soft-Air-Waffen gelten als echte Waffen
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen immer wieder bei Delikten als Drohmittel eingesetzt werden. Dadurch können gefährliche und tragische Situationen entstehen. Um solche Vorfälle zu verhindern, hat der Gesetzgeber entschieden Waffen, die mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, echten Waffen gleichzustellen. Deshalb ist das Tragen von Soft-Air-Waffen ebenso verboten, wie das Tragen von echten Schusswaffen. Zudem ist Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren der Erwerb von Soft-Air-Waffen verboten.

Kantonspolizei Schwyz
Information

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Florian Grossmann
Chef Information und Prävention
Kantonspolizei Schwyz
Telefon +41 41 819 28 19


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