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Kanton Schwyz: 30 Bussen nach Kantonaler Ordnungsbussenverordnung ausgestellt

Schwyz, 19. Januar 2010

Im Kanton Schwyz wurden seit der Einführung der Kantonalen Ordnungsbussenverordnung im Jahr 2009 in vier Monaten 30 Bussen ausgestellt. Zwei Fehlbare mussten angezeigt werden, weil sie die Ordnungsbusse nicht anerkannten. Auch wenn die Anzahl der Bussen gering erscheint, hat sich die Einführung der Kantonalen Ordnungsbussenverordnung positiv auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ausgewirkt.

Am 1. September 2009 trat im Kanton Schwyz die Kantonale Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Nebst der Kantonspolizei Schwyz sind im Kanton Schwyz weitere Kontrollorgane, wie zum Beispiel Wildhüter und Parkwächter, berechtigt, Ordnungsbussen auszustellen. 13 der 30 Ordnungsbussen wurden von der Kantonspolizei Schwyz ausgestellt, die übrigen von anderen berechtigten Kontrollorganen.

In acht Fällen hatten Hundehalter gegen die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten verstossen, weitere sieben Hundehalter verstiessen ausserhalb von Naturschutzgebieten gegen die Leinenpflicht. Fünf Jäger hatten ihr Motorfahrzeug nicht gekennzeichnet. Die übrigen Bussen mussten verhängt werden, weil ungebührlicher Lärm (2 Fälle) verursacht oder die Notdurft ausserhalb sanitärer Anlagen (1) verrichtet wurde. Zudem weil Kleinabfälle liegengelassen wurden (1), unbefugt Plakate angebracht wurden (3) sowie gegen die Benutzungspflicht von Abfall- und Sammeleinrichtungen (2) verstossen wurde. Eine Person wurde gebüsst, weil sie ihr Fahrzeug nicht auf dafür vorgesehenen Strassen und Wegen benutzt hat.

Kantonspolizei Schwyz
Information

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Florian Grossmann
Chef Information und Prävention
Kantonspolizei Schwyz
Telefon +41 41 819 28 19


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