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Kanton Schwyz: Situation gefrorene Seen

Schwyz, 5. Januar 2010 

Der Lauerzersee, Teile des Sihlsees und weitere Gewässer des Kantons Schwyz sind aufgrund der tiefen Temperaturen von einer dünnen Eisschicht überzogen. Immer wieder begeben sich Personen auf die Eisflächen um Schlittschuh zu laufen. Aus Sicherheitsgründen sollten nur Flächen betreten werden, die von den zuständigen Stellen frei gegeben worden sind.

Im Kanton Schwyz sind die Gemeinden für die Sicherheit auf den Gewässern zuständig und können gefrorene Gewässer zum Betreten freigeben. Auf Teichen und Seen, die sich im Privatbesitz befinden, sind die Eigentümer für die Sicherheit zuständig. Im Kanton Schwyz sind zurzeit keine Gewässer zum Betreten freigegeben. Personen, die nicht frei gegebene Eisflächen betreten, tun dies auf eigenes Risiko.

In der Regel benötigen temporäre Eisfelder keine Baubewilligung. Sie benötigen aber eine Anlassbewilligung gemäss Gastgewerbegesetz, wenn Getränke und Speisen abgegeben werden. Solche Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen. Die Behörden können in diesen Bewilligungen Auflagen in Bezug auf Rettungsgeräte und den Schutz der Umwelt verfügen.

Kantonspolizei Schwyz
Information

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Florian Grossmann
Chef Information und Prävention
Kantonspolizei Schwyz
Telefon +41 41 819 28 19


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