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Angetrunken am Steuer

Schwyz, 19. Februar 2009

Die Kantonspolizei Schwyz kontrollierte am Mittwochabend, 18. Februar 2009, innert kurzer Zeit zwei Autofahrer, welche übermässig viel Alkohol getrunken hatten, bevor sie sich ans Steuer setzten. Sie werden mit einer empfindlichen Strafe und einem Führerausweisentzug rechnen müssen.

Ein Autofahrer war einer Polizeipatrouille auf der Bahnhofstrasse in Schwyz wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Der 24-jährige Fahrer konnte den Polizisten keinen Führerausweis vorweisen. Wie die Abklärungen ergaben, war ihm die Fahrberechtigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt entzogen worden.

Ein 66-jähriger Autofahrer wurde rund eine Stunde später in Arth durch eine Polizeipatrouille angehalten. Anlass für die Kontrolle war, dass der sichtlich alkoholisierte Mann dem Polizeifahrzeug auf der falschen Strassenseite entgegengefahren war. Um eine Kollision zu verhindern musste der Lenker des Polizeifahrzeuges bremsen und ausweichen

Kein Platz für Alkohol und Drogen auf Schwyzer Strassen

Die Kantonspolizei Schwyz erinnert im Rahmen der Fasnachtstage an ihre Ratschläge:
  • Wer fährt, trinkt nicht! Verzichten Sie auf Alkohol, wenn Sie fahren müssen!
  • Animieren Sie nie jemanden zum Trinken, der noch fahren muss!
  • Einigen Sie sich bei Beginn des Fasnachtsanlasses, wer fährt und darum nüchtern bleibt.
  • Halten Sie Personen ab, angetrunken zu fahren! Weigern Sie sich mitzufahren!
  • Benützen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi! „Fahren in angetrunkenem Zustand“ und Verkehrsunfälle kommen teurer zu stehen! 
  • Alkohol baut sich langsam ab – darum mit „Kater“ nicht fahren!

Die Kantonspolizei Schwyz wünscht allen eine vergnügliche und unfallfreie Fasnachtszeit.


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