Renaturierung
Das Amt für Gewässer hat gemäss den Vorgaben der Bundesgesetzgebung die strategische Planung betreffend Renaturierung der Gewässer erstellt.
Unter dem Oberbegriff der Renaturierung fallen insbesondere die Revitalisierungen von Gewässern, also die ökologische Aufwertung von Seen und Fliessgewässern. Weiter gehören auch die Sanierung des Geschiebehaushalts bei Fliessgewässern, die Sanierung negativer Auswirkungen von Schwall und Sunk bei Wasserkraftwerken sowie die Wiederherstellung der Fischgängigkeit dazu. Die Ergebnisse aus der strategischen Planung zu diesen Themen sind unten zusammengestellt. Weitergehende Detailinformationen können beim Amt für Gewässer, Abteilung Wasserbau, angefragt werden.