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Ausgabenbewilligung für das Gebäudeprogramm 2025 bis 2028

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 10 Mio. Franken

Die Sanierung von Gebäudehüllen wird aus dem Gebäudeprogramm unterstützt.

Die bestehenden Gebäude sollen effizienter werden. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von jährlich 2.5 Mio. Franken für weitere vier Jahre. An der Volksabstimmung vom 29. November 2020 mit dem Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrates zur «Geld zurück in den Kanton Schwyz»-Initiative hatte das Volk diese Regelung im kantonalen Energiegesetz klar befürwortet.

Das Gebäudeprogramm
Um die gesetzlich verankerten «Netto-Null»-Ziele bis 2050 zu erreichen, müssen die Gebäude besser gedämmt und die Nutzung fossiler Energien durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Der Gebäudebereich verursacht zusammen mit der Mobilität weit mehr als die Hälfte aller Treibhausgasemissionen. Um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, unterstützt das Gebäudeprogramm Effizienzmassnahmen an der Gebäudehülle und bietet Förderbeiträge für den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Fern- oder Holzheizungen

Seit 2021 wurden mit finanzieller Unterstützung des Gebäudeprogramms rund 1100 Gebäudehüllen gedämmt und etwa 2300 fossile oder elektrische Heizungen ersetzt. Dennoch werden immer noch rund vier von zehn Gebäuden im Kanton fossil oder elektrisch beheizt und viele dieser Gebäude sind ungenügend gedämmt. Obwohl die Nachfrage beim Gebäudeprogramm hoch ist, muss die Sanierungsrate noch weiter erhöht werden, um die Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Gleichzeitig nehmen die Mittel aus der CO2-Abgabe, die das Gebäudeprogramm finanzieren, ab.

Wärmepumpen als Ersatz für fossile Heizungen.

Finanzierung Gebäudeprogramm
Das nationale Gebäudeprogramm ist eine Initiative des Bundes, die hauptsächlich durch Mittel aus der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe finanziert wird. Gemäss der Zweckbindung dieser Mittel flossen in der Vergangenheit jährlich etwa ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe, was ungefähr 450 Mio. Franken entspricht, in das Gebäudeprogramm. Von diesen Mitteln erhielten die Kantone einen Drittel als Sockelbeitrag, sofern sie ein eigenes kantonales Förderprogramm angeboten haben. Die restlichen zwei Drittel wurden als Ergänzungsleistungen auf die kantonalen Beiträge verteilt. Diesen kantonalen Beitrag gilt es nun zu verlängern, um auch weiterhin Leistungen des Bundes zu erhalten. Im Kanton Schwyz standen dadurch in der Vergangenheit jährlich durchschnittlich 9.5 Mio. Franken für das Gebäudeprogramm zur Verfügung, wovon 7 Mio. Franken durch den Bund finanziert wurden.

Um das Gebäudeprogramm auch in Zukunft zu sichern, beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat, jährlich 2.5 Mio. Franken für weitere vier Jahre bereitzustellen.

Umweltdepartement

Auskunft: Regierungsrat Sandro Patierno, Vorsteher Umweltdepartement, 041 819 21 00

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