Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Die Ausbildung von Lernenden ist mit sehr viel Verantwortung und Engagement verbunden, daher kann Berufsbildner/in im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nur werden, wer die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der/die Berufsbildner/in ist persönlich verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Wer neu in die Ausbildung von Lernenden einsteigt, ist verpflichtet, den Kurs für Berufsbildner/innen zu besuchen, um damit angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten zu erwerben (früher Lehrmeisterkurse).
Nach dem vollständigen Kursbesuch wird der in der ganzen Schweiz anerkannte Ausweis abgegeben.