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Nachteilsausgleich

Lernende mit Behinderungen, Beeinträchtigung wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS sowie Unfall und/oder Krankheiten können für alle drei Lernorte den Berufsfachschulen, Betrieb, überbetriebliche Kurse und für das Qualifikationsverfahren einen Nachteilsausgleich beantragen.

Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich» werden Massnahmen verstanden, welche zum Ziel haben, Nachteile durch Behinderungen oder Beeinträchtigungen auszugleichen. Es darf keine Bevorzugung behinderter Kandidaten entstehen. Das heisst, dass ein gesprochener Nachteilsausgleich die erbrachte Leistung in Bezug auf den erlernten Beruf nicht verfälschen darf.

Nachteilsausgleiche werden während der Lehre sowohl im schulischen Bereich wie auch für das Qualifikationsverfahren gesprochen.

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