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Überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse (Einführungskurse) und vergleichbare dritte Lernorte dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Sie ergänzen die Bildung in betrieblicher Praxis und die schulische Bildung, wo die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert.

Der Besuch der Kurse ist obligatorisch. Die Kantone können auf Gesuch des Anbieters von Bildung in betrieblicher Praxis (Lehrbetriebe) hin Lernende vom Besuch der Kurse befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer Lehrwerkstätte vermittelt werden.

Die Dauer der Kurse ist sehr unterschiedlich je nach den Anforderungen des Berufes (einige Tage bis mehrere Wochen). Überbetriebliche Kurse finden grundsätzlich ausserhalb des obligatorischen Pflichtunterrichtes statt. Finanziert werden die Kurse durch Kursgelder der Berufsbildner, Beiträge des Bundes und der Kantone und allenfalls durch Beiträge der Berufsverbände.

Der lernenden Person dürfen durch den Besuch der überbetrieblichen Kurse keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten (Bahnbillett, Anteil Mittagessen etc.), die während des überbetrieblichen Kurses für den Lernenden anfallen, dürfen also nicht auf den Lernenden oder den gesetzlichen Vertreter abgewälzt werden.

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