Heilmittelkontrolle
Die Heilmittelkontrolle umfasst folgende Tätigkeiten:
- Kontrolle der Heilmittelabgabestellen: Apotheken, Drogerien und Privatapotheken (Apotheken der Arzt- und Zahnarztpraxen) sowie Spital- und Heimapotheken
- Kontrolle der Heilmittelherstellung in Apotheken und Drogerien
- Betäubungsmittelkontrolle
- Überwachung der Medizinprodukte inkl. Wiederaufbereitung in Arzt- und Zahnarztpraxen
Die aktuellen Aufgaben basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz HMG)
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe
- Gesundheitsgesetz des Kantons Schwyz
- Heilmittelverordnung des Kantons Schwyz
- Vollzugsverordnung zum Betäubungsmittelgesetz
- Leitlinien und Positionspapiere
Inspektionen finden bei Eröffnung, Handänderung, Verwalterwechsel, Verlegung oder Umbau sowie periodisch ca. alle fünf Jahre statt.
Regionales Heilmittelinspektorat
Mit der Inspektion von Firmen und Institutionen, welche Tätigkeiten im Heilmittelbereich ausüben (Arzneimittelhersteller und -grosshändler) und grundsätzlich der Bewilligungspflicht von Swissmedic unterstehen, haben die Kantone der Ost- und Zentralschweiz (AI, AR, GL, GR, NW, OW, SH, SG, SZ, TG, UR, ZG, ZH) und das Fürstentum Liechtenstein die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich beauftragt. Die an das regionale Inspektorat übertragenen Aufgaben sind in bilateralen Verträgen geregelt.
Hausspezialitäten (Arzneimittel nach eigener Formel)
Hausspezialitäten sind der Kantonsapothekerin zu melden, bevor sie in Verkehr gebracht werden (§ 4, Abs. 3 der Heilmittelverordnung, SRSZ 573.211). Ebenso sind Änderungen bereits gemeldeter Hausspezialitäten meldepflichtig. Die Meldung hat mittels der Dokumente «Hausspezialitäten - Ergänzung» bzw. «Hausspezialitäten - Änderung» zu erfolgen.
Kontaktadressen
Kantonsapothekerin | Kantonsapothekerin Stellvertreterin |
Petra Steinegger, eidg. dipl. pharm. ETH | Mihaela Iezan-Keller, eidg. dipl. pharm. ETH |
+41 41 819 17 75 | +41 41 819 13 63 |
petra.steinegger@sz.ch |
Dokumente
- Neuerungen im Umgang mit Betäubungsmitteln ab 1. Januar 2013
- Merkblatt für den Umgang mit Betäubungsmitteln
- Lieferschein für Betäubungsmittelretouren
- Meldung zur Abgabe bzw. Verordnung eines als Arzneimittel zugelassenen Betäubungsmittels für eine andere als die zugelassenen Indikationen (Off Label Use)
- Protokoll zur Notfallabgabe von Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen ohne ärztliche Verschreibung
- Meldeformular für Rezeptfälschungen
- Merkblatt für die Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen der Berufsausübung durch Hebammen und Entbindungspfleger