Navigieren im Kanton Schwyz

Heilmittelkontrolle

Die Heilmittelkontrolle umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Kontrolle der Heilmittelabgabestellen: Apotheken, Drogerien und Privatapotheken (Apotheken der Arzt- und Zahnarztpraxen) sowie Spital- und Heimapotheken
  • Kontrolle der Heilmittelherstellung in Apotheken und Drogerien
  • Betäubungsmittelkontrolle
  • Überwachung der Medizinprodukte inkl. Wiederaufbereitung in Arzt- und Zahnarztpraxen

Die aktuellen Aufgaben basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Inspektionen finden bei Eröffnung, Handänderung, Verwalterwechsel, Verlegung oder Umbau sowie periodisch ca. alle fünf Jahre statt.

Regionales Heilmittelinspektorat

Mit der Inspektion von Firmen und Institutionen, welche Tätigkeiten im Heilmittelbereich ausüben (Arzneimittelhersteller und -grosshändler) und grundsätzlich der Bewilligungspflicht von Swissmedic unterstehen, haben die Kantone der Ost- und Zentralschweiz (AI, AR, GL, GR, NW, OW, SH, SG, SZ, TG, UR, ZG, ZH) und das Fürstentum Liechtenstein die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich beauftragt. Die an das regionale Inspektorat übertragenen Aufgaben sind in bilateralen Verträgen geregelt.

Hausspezialitäten (Arzneimittel nach eigener Formel)

Hausspezialitäten sind der Kantonsapothekerin zu melden, bevor sie in Verkehr gebracht werden (§ 4, Abs. 3 der Heilmittelverordnung, SRSZ 573.211). Ebenso sind Änderungen bereits gemeldeter Hausspezialitäten meldepflichtig. Die Meldung hat mittels der Dokumente «Hausspezialitäten - Ergänzung» bzw. «Hausspezialitäten - Änderung» zu erfolgen.

Kontaktadressen

Kantonsapothekerin                                      Kantonsapothekerin Stellvertreterin                                    
Petra Steinegger, eidg. dipl. pharm. ETH Mihaela Iezan-Keller, eidg. dipl. pharm. ETH
+41 41 819 17 75 +41 41 819 13 63
petra.steinegger@sz.ch

mihaela.keller@sz.ch

Dokumente

Weitere Informationen

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken