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Pflegeinitiative

Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» durch die Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, diese in zwei Etappen umzusetzen. In der ersten Etappe soll im Rahmen der sogenannten Ausbildungsoffensive die Ausbildung in der Pflege gefördert werden, während mit der zweiten Etappe Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals geplant sind. Die Massnahmen der Ausbildungsoffensive beziehen sich beim Bund wie in der Initiative vorgesehen lediglich auf die Pflegefachpersonen HF oder FH.

Am 1. Juli 2024 tritt das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege befristet auf 8 Jahre in Kraft. Das Einführungsgesetz (EGzFGA) und die dazugehörige Vollzugsverordnung (VVzEGzFGA) im Kanton Schwyz folgen voraussichtlich am 1. Oktober 2024. Dabei gilt zu beachten, dass sämtliche Informationen auf dieser Seite unter dem Vorbehalt sind, dass gegen das EGzFGA nicht das Referendum ergriffen wird.

Umsetzung 1. Etappe der Pflegeinitiative

Basierend auf den oben erwähnten gesetzlichen Grundlagen werden durch den Kanton Schwyz Beiträge zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe HF und FH an Betriebe, Auszubildende und Höhere Fachschulen ausbezahlt. Ebenso wird eine Ausbildungsverpflichtung für die Betriebe eingeführt. Die Beiträge können rückwirkend auf den 1. Juli 2024 beantragt werden.

Informationen für Auszubildende

Auszubildende der Bildungsgänge Pflege HF und FH mit Wohnsitz im Kanton Schwyz sind unter bestimmten Bedingungen zum Erhalt von Unterstützungsbeiträgen berechtigt. Die Kriterien werden in der Vollzugsverordnung (VVzEGzFGA) festgelegt.

Die Auszubildenden können ab 1. Oktober 2024 ein Gesuch stellen, wozu ein Formular auf dieser Seite verlinkt sein wird. Weitere Informationen, zum Beispiel zur Höhe der Beiträge und den genauen Kriterien zur Beitragsberechtigung, folgen nach der Veröffentlichung der Vollzugsverordnung voraussichtlich gegen Ende August/Anfang September.

Informationen für Betriebe

Betriebe (Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Pflegeheime und Spitäler) sind zur Ausbildung auf Tertiärstufe (Pflegefachpersonen FH und HF) verpflichtet. Dabei kann die Ausbildungsleistung eigenständig oder im Verbund mit anderen Betrieben mit Standort im Kanton Schwyz erbracht werden.

Die Betriebe erhalten vom Kanton finanzielle Unterstützung zur Förderung der Ausbildung in der Pflege. Die Beiträge berechnen sich anhand der erbrachten Ausbildungsleistungen in den jeweiligen Bereichen. Bei Nicht-Erfüllen der Ausbildungsverpflichtung müssen Ersatzabgaben durch die Betriebe geleistet werden. Die Höhe der Ersatzabgaben betragen 100 % der durchschnittlich ungedeckten Ausbildungskosten gemäss den interkantonalen Empfehlungen. Die Erträge aus den Ersatzabgaben werden hauptsächlich an jene Betriebe ausgerichtet, die ihre Ausbildungsverpflichtung übertreffen. Des Weiteren können die Erträge aus den Ersatzabgaben für Massnahmen zur Förderung der Ausbildung in der Pflege eingesetzt werden.

Wir werden die Ausbildungsbetriebe im Verlauf des 3. Quartals 2024 über die Details der Umsetzung der Ausbildungsoffensive in den Betrieben informieren.

Informationen für Höhere Fachschulen

Im Rahmen der Pflegeinitiative können auf Gesuch hin Beiträge an Höhere Fachschulen mit Bezug zum Kanton Schwyz gewährt werden. Mit den Beiträgen können nicht anderweitig gedeckte Kosten aufgrund der Erhöhung der Klassenzahl abgegolten, Programme, Projekte und Massnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen und zur Förderung von innovativen Ausbildungs- und Lernformen gefördert und Massnahmen des Berufs- und Bildungsmarketings unterstützt werden.

Die Bearbeitung der Gesuche und eine allfällige Beitragsgewährung erfolgt durch das Amt für Berufsbildung bzw. der vom Amt für Berufsbildung bezeichneten Stelle. Das Amt für Berufsbildung stimmt sich dabei mit den anderen Zentralschweizer Kantonen ab.

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