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Zahnärztlicher Notfalldienst

Der zahnärztliche Notfalldienst kann beansprucht werden, wenn bei einem Notfall der Hauszahnarzt nicht erreichbar ist, speziell in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Für eine dringend indizierte Medikamentenabgabe kann ein Patient an den allgemeinärztlichen Notfalldienst oder das nächstgelegene Regionalspital überwiesen werden.

Während des Tages gelten zwei Notfalldienstkreise:

Während der Nacht (18.00–08.00 Uhr) bildet der ganze Kanton einen Notfalldienstkreis. Der Telefonbeantworter Ihres Hauszahnarztes oder des nicht aktiven Notfalldienstkreises während der Nacht informiert Sie über die jeweils für Sie gültige Notfalldienstnummer.

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