Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsgesetz
Am 19. September 2023 hat der Regierungsrat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 5. Juni 2024 sowie in den nachfolgenden rechtlichen Grundlagen.
- Kinderbetreuungsgesetz
- Regierungsratsbeschluss zum Kinderbetreuungsgesetz
- Kinderbetreuungsverordnung
- Regierungsratsbeschluss zur Kinderbetreuungsverordnung
Informationen für Eltern
Eltern aus dem Kanton Schwyz können seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Die ersten Auszahlungen der Kinderbetreuungsbeiträge erfolgen im August 2024.
Haben Sie weitere Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngemeinde.
Betreuungsbeitragsrechner
Für eine erste Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge einer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Er ist aber nicht für die endgültige Abwicklung und Berechnung des familienergänzenden Kinderbetreuungsbeitrags vorgesehen. Er dient lediglich dazu, dass Eltern die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge abschätzen können.