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Besteuerung natürlicher Personen (Kanton)

Steuerhoheit

Kanton, Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden

Steuerbezug

Gemeinde- und Bezirkskassierämter

Ort der Besteuerung

Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten

Art der Besteuerung

  • Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen progressiv an, wobei der Kanton eine etwas andere Progressionskurve hat als die Gemeinden und Bezirke. Bei Verheirateten und eingetragenen Partnerschaften wird das Einkommen für die Bestimmung des Steuersatzes durch den Divisor 1.9 geteilt.
  • Proportionale Vermögenssteuer von 0.6 Promille.
  • Die so ermittelte einfache Steuer aus Einkommen und Vermögen wird mit den jeweiligen Steuerfüssen des Kantons, der Bezirke, der Gemeinden und der Kirchgemeinden multipliziert. Dies ergibt die kantonale Gesamtsteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer, vgl. auch Besteuerung natürlicher Personen (Bund).

Besonderheiten

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern

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