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Startschuss für die Revision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung

Das Umweltdepartement hat am 25. Juni 2013 den offiziellen Startschuss für die Revision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung abgegeben.

Schwyz, 1. Juli 2013

Startschuss für die Revision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung

(UD/i) Das Umweltdepartement hat am 25. Juni 2013 den offiziellen Startschuss für die Revision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung abgegeben. Mit einer Start- und Informationsveranstaltung wurden eingeladene Vertreter betroffener Kreise über den anstehenden Verfahrensablauf in Kenntnis gesetzt.

Aufgrund von Änderungen im Bundesrecht sind in der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung Anpassungen vorzunehmen. Dies ist auch die Gelegenheit, den aktuellen kantonalen Erlass auf seine Aktualität und auf materiellen oder formalen Anpassungsbedarf hin zu prüfen. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Regierungsrat das Umweltdepartement beauftragt, die Revision der Verordnung einzuleiten.

Ein Erlass, der über die Jagd hinausgeht
Die Revision wird sich mit Fragen zur Jagdausübung, aber auch des Wild- und Artenschutzes befassen, denn in allen Erlassen der Jagd steht auch der Schutz der einheimischen Säugetiere und Vögel im Vordergrund. So zum Beispiel der Schutz der Wildlebensräume und ihrer Bewohner oder die Sicherstellung der regionalen und überregionalen Wildwechsel. Auch der Umgang mit Grossraubtieren oder Wildschäden sowie die Problematik der Wildruhezonen werden im Rahmen der Revision thematisiert.

Arbeiten in Workshops
Als Basis für die Erarbeitung einer Mitberichtsvorlage lädt das Umweltdepartement Interessenvertreter ein, sich in verschiedenen, themenspezifischen Arbeitsgruppen zu den Inhalten der aktuellen Verordnung zu äussern und ihre Anliegen einzubringen. Dies soll dazu dienen, eine mehrheitsfähige Mitberichtsvorlage zu erarbeiten, in der die Bedürfnisse der Betroffenen soweit möglich und sinnvoll bereits einfliessen können. Die Arbeitsgruppen treffen sich im Verlauf des kommenden Sommers und Herbstes 2013.

Neue dreiteilige Struktur
Aktuell kennt der Kanton Schwyz ein sehr kurz gefasstes Jagdgesetz und eine umfassende Verordnung dazu, welche beide vom Kantonsrat erlassen worden sind. Weiter werden jährlich die regierungsrätlichen Jagdvorschriften beschlossen. Neu sollen, so Landesstatthalter Andreas Barraud, das aktuelle Gesetz und die aktuelle Verordnung zu einem Jagdgesetz zusammengefasst werden, welches dann dem Kantonsrat vorgelegt wird. Einige Elemente aus der aktuellen Jagdverordnung sowie den heutigen jährlichen Jagdvorschriften werden als Folge davon zu einer neuen regierungsrätlichen Vollzugsverordnung zusammengeführt werden müssen. In den künftigen jährlichen Jagdvorschriften werden nur noch die jährlich variablen oder neuen Informationen - wie zum Beispiel die Streckenvorgaben - enthalten sein.

Umweltdepartement
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