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Abfallstatistik 2016

Die Siedlungsabfallentsorgung funktioniert gut im Kanton Schwyz

(AfU/i) Durch das gute Sammelangebot der Gemeinden und Bezirke sowie den Unternehmen verfügt der Kanton Schwyz über ein gut funktionierendes Abfallentsorgungssystem mit einer hohen Verwertungsquote. Durch die neue Abfallverordnung soll die Abfallwirtschaft weiterentwickelt und dadurch die Umweltbelastung verringert werden.

Abfälle aus den Haushalten (Siedlungsabfälle)
Pro Einwohner wurden letztes Jahr durch die Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände im Kanton Schwyz folgende Mengen gesammelt:

2016 2015  
167 kg 174 kg Kehricht
96 kg  90 kg Grüngut
66 kg 73 kg Papier und Karton
29 kg  29 kg Verpackungsglas
7 kg 8 kg Metalle
1 kg 0.9 kg Sonderabfälle aus Haushalten
366 kg 374 kg Total der wichtigsten Fraktionen

Dies zeigt, dass die Schwyzer Gemeinden und Bezirke ein benutzerfreundliches Sammelangebot sowie gute Informationen und Sensibilisierungs-Massnahmen anbieten. Die Kehrichtmenge ist im ländlich geprägten Kanton Schwyz mit rund 170 kg pro Einwohner und Jahr tief. Allgemein ist die Kehrichtmenge in Tourismus, Gewerbe und in städtischen Gebieten tendenziell höher.

Neue Abfallverordnung
Seit 2016 ist die neue eidgenössische Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung) in Kraft. Um die neuen Herausforderungen in der Schweizer Abfallwirtschaft zu meistern, wurde die Technische Verordnung über Abfälle total revidiert und abgelöst. Das Ziel der Abfallverordnung ist die Schonung der Ressourcen und das Ausschliessen von Schadstoffen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • 􀁸Bei Um- und Rückbauten muss die Bauherrschaft mit dem Baubewilligungsgesuch auch Angaben über die Art und Menge der Abfälle sowie die vorgesehene Entsorgung machen. Diese Regelung gilt, wenn voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen oder wenn umwelt- bzw. gesundheitsgefährdende Stoffe wie z.B. Asbest in der alten Bausubstanz enthalten sind;
  • 􀁸Abfallanlagen müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden;
  • 􀁸Verschärfte Regelung für schadstoffhaltige Abfälle wie teerhaltige Beläge;
  • 􀁸Pflicht für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl.

Die ausführliche Abfallstatistik finden Sie hier

Umweltdepartement


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