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Wahlverfahren für den Kantonsrat

Der Regierungsrat legt verschiedene Wahlmodelle vor

Schwyz, 16. Mai 2013

Wahlverfahren für den Kantonsrat

Der Regierungsrat legt verschiedene Wahlmodelle vor

 

(Stk/i) Die Bundesversammlung hat im März 2013 die neue Kantonsverfassung mit Ausnahme des Wahlverfahrens für den Kantonsrat gewährleistet. Damit für die Kantonsratswahlen 2016 rechtzeitig die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden können, unterbreitet der Regierungsrat den Parteien und politisch Interessierten verschiedene Wahlmodelle bis Ende August 2013 zur Vernehmlassung.

Der Regierungsrat hat vom Entscheid der Bundesversammlung betreffend die Gewährleistung der Kantonsverfassung mit Ausnahme von § 48 Abs. 3 KV Kenntnis genommen. Auch wenn damit ein Aspekt des Kantonsratswahlverfahrens von der Gewährleistung ausgeklammert bleibt, so ist erfreulich, dass die neue Kantonsverfassung in keinem anderen Punkt zu Diskussionen führte und gewährleistet wurde.

Vernehmlassung zu möglichen Wahlmodellen
Nach der Nichtgewährleistung von § 48 Abs. 3 KV und der Aufhebung der alten Kantonsverfassung besteht für die Mandatsverteilung für die Kantonsratswahlen 2016 keine rechtliche Grundlage mehr. Um möglichst rasch eine mehrheitsfähige Regelung für ein neues bundesrechtskonformes Wahlverfahren zu finden, legt jetzt der Regierungsrat in einem Bericht die Anforderungen an ein demokratisches Wahlverfahren und mögliche Wahlmodelle mit ihren Vor- und Nachteilen dar. Diese Auslegeordnung wird den politischen Parteien, den Bezirken und Gemeinden und weiteren Interessierten zur Vernehmlassung unterbreitet.

Grundsatzentscheid
Die Auslegeordnung umfasst grundsätzlich acht Modelle, wobei weitere Differenzierungen möglich sind. Die Modelle umfassen neben dem Majorzverfahren (in den Gemeinden oder grösseren Wahlkreisen), zwei Mischsysteme von Majorz und Proporz, aber auch Proporzwahlen im ganzen Kanton oder in ähnlich grossen Wahlkreisen. Weiter sind auch das System der Wahlkreisverbände und des doppeltproportionalen Wahlverfahrens aufgeführt. Zur Diskussion steht bei einzelnen Modellen auch die Sitzgarantie der Gemeinden.

Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses oder weiterer, allenfalls gemeinsamer Vorschläge der Parteien hofft der Regierungsrat, noch im Jahre 2013 einen Modellentscheid treffen zu können. Gestützt darauf wird er Bericht und Vorlage zum entsprechenden Wahlsystem in die Vernehmlassung geben können.

Die Neuregelung eines bundeskonformen Wahlverfahrens für 2016 hängt entscheidend davon ab, dass sich die politischen Parteien auf ein Wahlverfahren einigen können. Nur so kann erwartet werden, dass letztlich auch die Stimmbürger einem neuen Wahlverfahren zustimmen werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier


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