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Kantonale Abstimmung vom 24. September 2017 findet statt

Kantonale Abstimmung vom 24. September 2017 findet statt

(SK/i) Gegen die Erläuterungen des Regierungsrates zur kantonalen Abstimmung vom 24. September 2017 wurde eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat in einem Zwischenentscheid festgehalten, dass die Abstimmung nicht ausgesetzt wird. 

Am 31. Mai 2017 hat der Kantonsrat Schwyz sowohl der Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung als auch der Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen zugestimmt. Der Regierungsrat hat die beiden kantonalen Vorlagen der Volksabstimmung vom 24. September 2017 unterbreitet. Gegen die Erläuterungen des Regierungsrates zu den kantonalen Abstimmungen wurde Stimmrechtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erhoben. Unter anderem wurde beantragt, die Abstimmung vom 24. September 2017 auszusetzen und zu verschieben.

In einem Zwischenentscheid hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Abstimmung nicht ausgesetzt wird. Es hält fest, das die schutzwürdigen Interessen der Beschwerdeführer auch bei der Durchführung der Urnenabstimmung gewahrt bleiben. Zudem wird gleichentags auch über eidgenössische Vorlagen abgestimmt und aufgrund des Abstimmungsverhaltens sei davon auszugehen, dass bereits viele Stimmen abgegeben wurden.

Die Abstimmung über die beiden kantonalen Vorlagen findet somit wie geplant statt.  

Staatskanzlei
Auskunft: Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber, 041 819 26 01.


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