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"Die KESB kommt!"

Öffentliche Informationsveranstaltungen zum Kindes- und Erwachsenenschutz

(DI/i) Das Departement des Innern führt zusammen mit den KESB Ausser- und Innerschwyz öffentliche Informationsveranstaltungen zum Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz durch. Damit soll das Wissen über und das Vertrauen in die KESB gestärkt werden. In diesem Rahmen stellt sich auch die national tätige und staatlich unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) vor.

Erwachsene sind grundsätzlich für sich selbst und als Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Es gibt aber Eltern und Erwachsene, die diese Verantwortung nicht vollumfänglich wahrnehmen können. Aufgrund einer Gefährdungsmeldung (zum Beispiel einer Schule, eines Nachbarn, eines Elternteils, von Angehörigen oder der betroffenen Person selber) greift hier die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zum Schutz der betroffenen Kinder und Erwachsenen ein.

Angehörige und KESB
Viele Menschen haben Angst vor der KESB. Sie haben Negatives gehört und sind sich unsicher, wann und wie sie mit dieser Behörde in Berührung kommen. Sie fragen sich auch, welche Rolle sie als Angehörige einer betroffenen Person haben und wann es die KESB im Falle der Urteilsunfähigkeit überhaupt braucht. Und wie ist das mit dem Vorsorgeauftrag und der KESB? Das Departement des Innern will das Wissen über und das Vertrauen in die KESB stärken, damit die Menschen mit ihren Ängsten und Sorgen besser umgehen können. Aus diesem Grund führt es zusammen mit den KESB Ausser- und Innerschwyz fünf öffentliche Informationsveranstaltungen durch, an welchen sich die Behördenmitglieder vorstellen und berichten, wann die KESB tatsächlich eingreifen muss und was sie dann macht.

Beratung durch KESCHA
Im zweiten Teil dieser Veranstaltung stellt sich die von der Guido Fluri-Stiftung initiierte Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) vor. KESCHA ist ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Gerichts haben.

Die zwei Veranstaltungen im Gebiet der KESB Innerschwyz und die drei Veranstaltungen im Gebiet der KESB Ausserschwyz finden wie folgt statt:

  • Montag, 6. November 2017, Küssnacht am Rigi, Monséjour
  • Montag, 13. November 2017, Lachen, Hotel Bären
  • Montag, 27. November 2017, Einsiedeln, Hotel Drei Könige
  • Montag, 4. Dezember 2017, Freienbach, Gemeinschaftszentrum
  • Montag, 11. Dezember 2017, Schwyz, Wysses Rössli

jeweils von 20.00 bis 21.30 Uhr, Türöffnung ab 19.30 Uhr.

Die Veranstaltungen sind öffentlich und kostenlos. Es ist keine Anmeldung notwendig. Weitere Informationen lassen sich unter www.sz.ch/infokesb und www.kescha.ch finden.

Departement des Innern

 


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