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Innerkantonaler Finanzausgleich bewährt sich

Wirksamkeitsbericht 2002 bis 2016 zum Innerkantonalen Finanzausgleich

(FD/i) Nach 15 Jahren hat das Finanzdepartement die Einhaltung der gesetzlichen Ziele, die Anwendung der Instrumente und die Wirkung zum Innerkantonalen Finanzausgleich überprüft. In einem umfassenden Bericht wird dieser analysiert und beurteilt sowie möglicher Anpassungsbedarf aufgezeigt. Der Innerkantonale Finanzausgleich hat sich im Grundsatz bewährt, den finanziellen Spielraum der Bezirke und Gemeinden erhöht und leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Steuerunterschiede innerhalb des Kantons.

Der Innerkantonale Finanzausgleich des Kantons Schwyz besteht in der heutigen Form seit 2002. Nach 15 Jahren hat das Finanzdepartement die Einhaltung der gesetzlichen Ziele, die Anwendung der Instrumente und deren Wirkung überprüft, beurteilt und in einem umfassenden Bericht festgehalten. Dieser dient als Grundlage für eine allfällige Weiterentwicklung des Innerkantonalen Finanzausgleichs im Rahmen des vom Regierungsrat geplanten Projektes „Finanzen 2020“, welches eine finanz- und steuerpolitische Gesamtschau erarbeitet, um auch in Zukunft eine nachhaltige Ausgestaltung des Kantonshaushalts unter Wahrung der Standortattraktivität sicherzustellen.

Gemeindeautonomie gestärkt
Der Innerkantonale Finanzausgleich hat sich im Grundsatz bewährt. Die gesetzten Ziele wurden mehrheitlich erreicht, vor allem die Stärkung der Gemeindeautonomie, der Ausgleich der unterschiedlichen Lasten und die Eindämmung der Steuerbelastungsunterschiede im Sinne einer attraktiven Gesamtsteuerbelastung im Kanton Schwyz. Der finanzielle Spielraum der Bezirke und Gemeinden hat sich erhöht und wurde bereits von einer ganzen Reihe von Bezirken und Gemeinden genutzt, um die Steuern zu senken. Die Möglichkeit, Steuerfusssenkungen zu beantragen, besteht auch dieses Jahr für mehrere Bezirke und Gemeinden im Kanton Schwyz aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation sowie der Zuwendungen aus dem Finanzausgleich.

Ausgleichszahlungen schränken Wettbewerb ein
Die Bezirke und Gemeinden sind mehrheitlich in hohem Ausmass vom Finanzausgleich abhängig. Der durch den Kanton finanzierte vertikale Finanzausgleich (Normaufwandausgleich) stellt – nebst dem horizontalen Ausgleich zwischen den Geber- und Nehmergemeinden – einen bedeutenden Anteil des Finanzausgleichs dar. Der Wirksamkeitsbericht zeigt aber auch auf, dass insbesondere die Bildungskosten überproportional stark angestiegen sind. In diesem Bereich haben die Bezirke und Gemeinden einen grossen Gestaltungsspielraum.

Verschiedene Handlungsfelder identifiziert
Mögliche Anpassungen am geltenden Innerkantonalen Finanzausgleich sind vorab politisch zu diskutieren. Aus finanzpolitischer Sicht sind sie bei strukturellen Optimierungen und verbesserten Zusammenarbeitsformen, bei der Berechnung des Normaufwands pro Schüler, bei der Abgeltung des Strassenaufwandes, bei einer verbesserten Abgeltung der Zentrumslasten und bei der Anrechnung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe denkbar.

Abgeltung der NFA-Kosten durch den Kanton
Der Wirksamkeitsbericht verdeutlicht, dass eine Mitfinanzierung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) durch ressourcenstarke Gemeinden weder zielführend noch stufengerecht wäre und die verschiedenen Instrumente des Innerkantonalen Finanzausgleichs vermischen würde. Der direkte Einbezug der Steuerkraft des Steuersubjektes auf Stufe Kanton ist dagegen ein transparentes und wirkungsvolles Instrument. Seit der Steuergesetzteilrevision 2015 erfolgt auch eine Mitfinanzierung der NFA-Zahlungen verursachergerecht direkt beim NFA-auslösenden Steuersubjekt. Finanzkräftige Steuerpflichtige werden mit einem zusätzlichen Tarif ebenso in diese Kosten erhöht einbezogen. Eine Analyse zum kantonalen Steuerertrag 2015 zeigt, dass die Steuermehrerträge aus dem zusätzlichen Kantonstarif vorwiegend in den finanzstarken Gemeinden mit Anteilen von 35% in Freienbach, 29% in Wollerau, 16% in Feusisberg, 1% in Küssnacht, 1% in Altendorf und 0.5% in Lachen angefallen sind. Dies wiederum hat im Wettbewerbsvergleich in diesen Gemeinden zu einer Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung für hohe Einkommen geführt.

Der Wirksamkeitsbericht ist verfügbar unter: www.sz.ch/gemeindefinanzen

Finanzdepartement
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