Navigieren im Kanton Schwyz

Anschluss Wangen-Ost: Regierung und Gemeinden einigen sich auf weiteres Vorgehen

Neuer Autobahnanschluss zur Verkehrsentlastung in der March

(BD/i) Das Mitwirkungsverfahren für die Linienführung des geplanten Autobahnanschlusses Wangen-Ost samt Zubringer ist abgeschlossen. Das Baudepartement und die betroffenen Gemeinden haben sich auf eine Linienführung geeinigt und gemeinsam das weitere Vorgehen festgelegt. Zusätzliche Abklärungen sollen Entscheidungsgrundlagen für die zur Diskussion stehenden Ausführungsmöglichkeiten liefern.

Der Bau eines neuen Autobahnanschlusses in der March ist in der kantonalen Richtplanung bereits vorgesehen. Der geplante Anschluss Wangen-Ost soll insbesondere Galgenen, Wangen, Schübelbach und Tuggen vom Durchgangsverkehr entlasten. Entlastet wird damit auch der zu Spitzenzeiten an seine Grenzen stossende Autobahnanschluss Lachen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) als Eigentümerin der Nationalstrassen hat bereits sein Einverständnis für die Realisierung eines neuen Autobahnanschlusses gegeben.

Breit angelegtes Mitwirkungsverfahren
Mögliche Grobvarianten und Linienführungen für den Zubringer zum neuen Autobahnanschluss wurden in einem breit angelegten Mitwirkungsverfahren erarbeitet, an dem der Kanton, der Bezirk March, die Gemeinden Schübelbach, Tuggen, Wangen und Galgenen sowie Grundeigentümer, politische Parteien, Vereine, Verbände und Interessenorganisationen beteiligt waren. Von einer klaren Mehrheit der Beteiligten wird die Variante 5 favorisiert, die östlich des Ortszentrums von Siebnen an die Glarnerstrasse anschliesst. Von dort verläuft der Zubringer in nördlicher Richtung bis zum Autobahnanschluss, der sich im Bereich der bestehenden Brücke St.Galler-/Zürcherstrasse befindet. Mit der gewählten Variante 5 können das gesamte Hauptverkehrsnetz der Region und die Ortsdurchfahrten um bis zu 65% in der Abendspitze entlastet und der Verkehr optimal auf die Autobahn geführt werden. Zudem passt sie sich gut ins Landschafts- und Ortsbild ein, da sie am Rand der bestehenden Siedlung geführt wird.

Unterschiedliche Auffassungen zur Ausführung
Unterschiedliche Auffassungen bestehen zwischen den verschiedenen Gemeinwesen bezüglich Ausführung der Variante 5. Die Kosten für die ebenerdige Ausführung inklusive der flankierenden Massnahmen (FlaMa) werden auf rund 106 Mio. Franken geschätzt. Eine ebenfalls geprüfte unterirdische Variante mit der gleichen Linienführung käme auf über 235 Mio. Franken zu stehen. Der Regierungsrat hat sich auf Antrag des Baudepartements für die ebenerdige Ausführung entschieden, da diese die beabsichtigte Wirkung vollständig erzielt und das beste Kosten-/Nutzenverhältnis aufweist. Die Gemeinden Schübelbach, Wangen und Tuggen unterstützen die Linienführung der Variante 5, favorisieren jedoch den unterirdischen Bau, um damit Kulturland zu schonen.

Entscheidungsgrundlagen ausarbeiten
Die Verantwortlichkeiten für die Erstellung eines neuen Autobahnanschlusses sind klar geregelt: Das Astra ist für den Autobahnanschluss und für die Anschlussknoten an das untergeordnete Strassennetz zuständig, der Kanton und die Gemeinden müssen das Zubringersystem an die Anschlussknoten erstellen. Der Kostenteiler zwischen dem Astra, dem Kanton sowie den beteiligten Gemeinden und dem Bezirk March für die Planungs- und Bauarbeiten ist noch nicht festgelegt worden und wird in den nächsten Monaten ausgehandelt. Die Kostenschätzungen aller bisher geprüften Varianten weisen eine Genauigkeit von plus/minus 30% auf. Das Baudepartement und die betroffenen Gemeinden haben sich gemeinsam darauf verständigt, weitere Entscheidungsgrundlagen für die Variante 5 auszuarbeiten. Diese sollen präzisere Aussagen zu den Kosten und zur Machbarkeit, insbesondere zu der von den Gemeinden geforderten unterirdischen Ausführung, ermöglichen. Grundsätzlich aber gilt, dass zusätzliche Ausbauwünsche, welche die ebenerdige Ausführung übersteigen, von den Gemeinden oder vom Bezirk finanziert werden müssen.

Baudepartement


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken