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Belastete Bodenflächen in Goldau lassen sich eingrenzen

Bodenuntersuchungen wurden abgeschlossen

(AfU/i) Im Boden der ehemaligen Glühbirnenfabrik Luxram Licht AG in Goldau ist vor einigen Monaten Quecksilber entdeckt worden. Mit einer grossräumig angelegten Probenahmekampagne wurde die Ausbreitung über das Firmenareal hinaus untersucht. Die nun vorliegenden Resultate zeigen, dass sich die belasteten Bodenflächen auf das nähere Umfeld der ehemaligen Luxram Licht AG beschränken. Ein Prüfperimeter für schwache und mittlere Quecksilberbelastungen im Boden sowie ein Sanierungsperimeter für starke Belastungen wurde ausgeschieden und die betroffenen Grundeigentümer informiert.

Quecksilberbelastungen im Boden aufgrund der ehemaligen Luxram Licht AG
Die ehemalige Luxram Licht AG produzierte Glühlampen, Schalter und Metalldampflampen und setzte dabei Quecksilber in verschiedenen Prozessen ein. Zum einen diente Quecksilber als Werkstoff für Produkte wie Schalter oder Quecksilberdampflampen. Zum anderen wurden zur Erzeugung eines Vakuums in den Glaskolben Pumpen verwendet, die Quecksilber enthielten. Aufgrund der historischen Informationen über die Verwendung und den Einsatz von Quecksilber geht das Amt für Umweltschutz davon aus, dass die nun lokal angetroffenen Quecksilberbelastungen in den obersten Bodenschichten auf Grünflächen und in Gärten grossmehrheitlich von der ehemaligen Luxram Licht AG stammen und über den Luftpfad verbreitet wurden.

Resultate der Bodenuntersuchungen
Im Gebiet zwischen Gotthard- und Bergstrasse in Goldau wurden 48 Bodenproben aus der obersten Bodenschicht entnommen und bezüglich Quecksilber untersucht. In 34 davon wurde der Quecksilbergrenzwert für unverschmutztes Bodenmaterial unterschritten. Dazu gehören alle Bereiche nordöstlich der Bahnlinie Arth-Goldau - Zug sowie westlich der Gotthardstrasse an der Rigi-Nordlehne. Ebenfalls wurden alle öffentlichen Kinderspielplätze untersucht und keine erhöhte Quecksilberbelastung festgestellt. In den übrigen 14 Bodenproben wurden Quecksilberbelastungen nachgewiesen. Je nach Belastungsgrad hat das Amt für Umweltschutz Bereiche mit belastetem Boden einem Prüf- oder Sanierungsperimeter zugeordnet.

Prüf- und Sanierungsperimeter
Die überprüften Grundstücke wurden in einen Prüfperimeter und in einen Sanierungsperimeter unterteilt. Innerhalb des Prüfperimeters mit einer schwachen bis mittleren Quecksilberbelastung von 0.5-2.0 mg/kg in den obersten Bodenschichten können die Böden ohne Einschränkungen von Kindern und für den Gartenbau genutzt werden. Bei Einreichung eines Baugesuchs mit Bodenverschiebungen gelten erhöhte Anforderungen beim Umgang mit dem Boden. Schwach und mittel belasteter Boden darf nur in Bereiche, die nachweislich bereits gleich oder höher vorbelastet sind, umgelagert werden oder der Boden ist speziell zu entsorgen. Im sogenannten Sanierungsperimeter wurde im Boden eine Quecksilberkonzentration von mehr als 2 mg/kg festgestellt. Diese Bereiche unterliegen einer Sanierungspflicht nach Altlastenverordnung. Sie müssen in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Schwyz eingetragen werden.

Information der Grundeigentümer
Sämtliche Grundeigentümer im Prüf- oder Sanierungsperimeter sowie die Grundeigentümer der beprobten Grundstücke ausserhalb dieser Perimeter wurden über die Untersuchungsergebnisse informiert.

Geringe Auswirkungen auf Bahnhofsentwicklung
Die nun vorliegenden Resultate sind den verantwortlichen Personen, welche in die Planung des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Bahnhof Arth-Goldau involviert sind, bekannt. Die Ergebnisse der Untersuchung haben keine Auswirkungen auf die Planung. Allfällige Mehrkosten bei Bauprojekten dürften im Vergleich zur Investitionssumme geringfügig sein.

Umweltdepartement

Dokumentation: Situationsplan


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