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Bundesasylzentrum Wintersried: Breit abgestützte Haltung des Regierungsrates

Weiteres Vorgehen nach dem bevorstehenden Entscheid des Bundesrates zum Sachplan Asyl

(VD/i) Das Treffen zwischen den Delegationen der Regierungen aus der Zentralschweiz, dem Tessin und der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements von Mitte November bot erneut Gelegenheit, mögliche Standorte für ein Bundesasylzentrum nochmals zu erörtern und einander gegenüberzustellen. Weiter nahm Bundesrätin Simonetta Sommaruga zur Kenntnis, dass in den Kantonen aktuell verschiedene Alternativstandorte evaluiert werden.

Die regierungsrätliche Delegation des Kantons Schwyz nutzte diesen Austausch, um sich erneut unmissverständlich gegen den Standort Wintersried auszusprechen, wie es der Regierungsrat bereits im Rahmen der beiden Vernehmlassungen zum Sachplan Asyl getan hat. Die regierungsrätliche Haltung wird getragen und unterstützt von den bürgerlichen Parteien im Kantonsrat, allen Schwyzer Bundesparlamentariern, den Schwyzer Wirtschaftsverbänden sowie der Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz, welche sich alle direkt beim Bundesrat gegen den Standort Wintersried ausgesprochen haben. Verstärkt wird diese Haltung durch eine Petition gegen ein Bundesasylzentrum Wintersried, welche von 5386 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Der Regierungsrat dankt allen Involvierten für ihr Engagement und die breite Unterstützung.

Der Bundesrat wird den Sachplan Asyl voraussichtlich bis Ende Jahr verabschieden. Der Sachplan koordiniert die räumliche Infrastrukturplanung, dient als Grundlage für das nachgelagerte Plangenehmigungsverfahren und hat grundsätzlich einen prozessorientierten Charakter. Auch wenn nicht auszuschliessen ist, dass der Bundesrat den Standort Wintersried einstweilen im Sachplan aufführen wird, kommt dieser für den Regierungsrat weiterhin nicht in Frage. Er wird zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen alles daran setzen, einem anderen Standort zum Durchbruch zu verhelfen. Die Absicht des Bundes, den Betrieb des Bundesasylzentrums auf dem Glaubenberg als Übergangslösung um weitere drei Jahre, d.h. bis Mitte 2022 zu verlängern, verschafft allen Beteiligten die erforderliche Zeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Volkswirtschaftsdepartement
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