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Umsetzung des kantonalen Richtplans

Erste Arbeitshilfen sind für die Gemeinden verfügbar

(VD/i) Im Mai 2017 hat der Bund den kantonalen Richtplan genehmigt. Es gilt nun die Festlegungen des Richtplans von den Gemeinden in den kommunalen Planungen umzusetzen und zu konkretisieren. Zur Unterstützung der Gemeinden und der Planungsbüros erarbeitete der Kanton erste Arbeitshilfen.

Der Kanton will Bezirke und Gemeinden bei der Umsetzung des kantonalen Richtplans in den kommunalen Planungen unterstützen. Hierzu stellt er Arbeitshilfen bereit, welche aktuelle Themen der Raumplanung im Kanton Schwyz behandeln. Sie sollen den kommunalen Behörden und Planungsfachleuten aufzeigen, wie eine Aufgabenstellung zweckmässig gelöst werden kann. Die ersten drei Arbeitshilfen sind nun publiziert. Sie betreffen den Ablauf und die Instrumente der Ortsplanung, die Bauzonendimensionierung und die Planung verkehrsintensiver Einrichtungen.

Mit Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes sind nicht nur die Ansprüche an die kantonale Richtplanung sondern auch an die kommunalen Planungen gestiegen. Künftige Ortsplanungen sollen deshalb besser auf die kantonale Planung abgestimmt werden. Daher gewinnt der kommunale Richtplan als strategisches Planungsinstrument an Bedeutung. Diverse Gemeinden im Kanton Schwyz verfügen bereits heute über einen kommunalen Richtplan. Dieser soll entsprechend weiterentwickelt und mit Festlegungen zur Siedlungsentwicklung nach innen ergänzt werden. Die Arbeitshilfe Ortsplanung gibt konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der Richtplanbeschlüsse.

Die Arbeitshilfe Bauzonendimensionierung setzt die Bundesvorgaben auf kantonaler Stufe um und stellt den Gemeinden ein Berechnungsmodell zur Dimensionierung ihrer Bauzonen zur Verfügung. Dem Amt für Raumentwicklung dient es gleichzeitig als Monitoringinstrument zur Überprüfung der Auslastung der Bauzonen in den Gemeinden des Kantons Schwyz.

Die Planung und der Bau von grossen Einkaufszentren, Fachmärkten und Freizeiteinrichtungen setzen – infolge des von ihnen verursachten Verkehrs – einen Richtplaneintrag voraus. Die Arbeitshilfe zu den sogenannten verkehrsintensiven Einrichtungen (VE) konkretisiert die entsprechenden Richtplanbeschlüsse, präzisiert die verschiedenen Kategorien von VE’s und beschreibt die Planungsverfahren. Zudem unterstützt sie die Planungsfachleute bei der Standortwahl und der Projektoptimierung.

Die Arbeitshilfen wurden vom Volkswirtschaftsdepartement unter Mitwirkung der betroffenen kantonalen Fachstellen und begleitet von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gemeinden und Planungsbüros erarbeitet. Die Arbeitshilfen können unter www.sz.ch/are/planungshilfen heruntergeladen oder in Papierform beim Amt für Raumentwicklung bestellt werden.

Volkswirtschaftsdepartement
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