Navigieren im Kanton Schwyz

Einzelne Fehler, aber keine Missstände

Ergebnis der Abklärungen in der Gemeinde Feusisberg

Schwyz, 4. April 2013

Einzelne Fehler, aber keine Missstände

Ergebnis der Abklärungen in der Gemeinde Feusisberg

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat vom Bericht des Sicherheitsdepartements, der die Vorwürfe der zurückgetretenen Gemeindepräsidentin von Feusisberg behandelt, Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass in der Gemeinde wohl einzelne Fehler vorgefallen, jedoch keine massiven Unregelmässigkeiten und Missstände festzustellen sind.

Die damalige Gemeindepräsidentin von Feusisberg hatte am Ende der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2012 darüber informiert, dass sie wegen verschiedener Missstände im Gemeinderat und in der Gemeindeverwaltung beim Regierungsrat das Gesuch um einen dringlichen Kommunaluntersuch gestellt habe. Nach einer Aussprache im Gemeinderat in Anwesenheit des Landammannes und des Vorsteher des Sicherheitsdepartements wurden die Vorwürfe konkretisiert und dem Sicherheitsdepar-tement Akten übergeben. Nach einer weiteren Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2012 – wiederum in Anwesenheit des Landammannes und des Vorstehers des Sicherheitsdepartements – erklärte die Gemeindepräsidentin aufgrund des fehlenden Vertrauens der übrigen Gemeinderatsmit-glieder ihren Rücktritt auf Ende 2012.

Am 15. Januar 2013 beauftragte der Regierungsrat das Sicherheitsdepartement, die von der zurückgetretenen Gemeindepräsidentin erhobenen Vorwürfe zu klären, rechtlich zu würdigen und dem Regierungsrat Bericht zu erstatten.

Der Bericht kommt zusammenfassend zum Schluss, dass in der Gemeinde Feusisberg im Untersuchungszeitraum wohl der eine oder andere Fehler passiert ist, dass aber von massiven Unregelmässigkeiten und Missständen nicht die Rede sein kann. Die Befragungen und weiteren Sachverhaltsabklärungen erweckten vielmehr den Eindruck, dass im Gemeinderat bis zu einem gewissen Grad ein belastetes, von mangelnder Akzeptanz und gegenseitigem Misstrauen beeinflusstes Klima herrscht, welches eine fruchtbare Zusammenarbeit erschwert und die Mitarbeit im Kollegium aufreibend gestaltet. Insoweit vermögen jedoch aufsichtsrechtliche Massnahmen des Regierungsrates wenig auszurichten; es muss vielmehr der Gemeinderat selbst mit geeigneten Mitteln für entsprechende Abhilfe sorgen.

Dem Ergebnis der Abklärungen entsprechend beschränkt sich der Regierungsrat in seinem Beschluss vom 26. März 2013 neben der Empfehlung an den Gemeinderat Feusisberg, geeignete Massnahmen für eine Verbesserung der Diskussionskultur im Gemeinderat zu ergreifen, auf drei konkrete Anordnungen. Sie betreffen die öffentliche Auflage von Zonenplan- und Baureglement, die künftig vom Gemeinderat förmlich beschlossen werden muss, die Vorlage eines Verpflichtungskredits für das Projekt erschwingliches Wohnen, falls die bereits getätigten und die noch anfallenden Ausgaben einen Schwellenwert übertreffen, sowie einen Hinweis auf allfällige Risiken der Umzonung des Käslin–Landes in Feusisberg.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Regierungsratsbeschluss


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken