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Regierungsrat erhöht Sanktionsrahmen um 10 Prozent bei der Sozialhilfe

Änderung der Sozialhilfeverordnung per 1. Januar 2018

(Stk/i) Der Regierungsrat hat in der Sozialhilfeverordnung die Möglichkeit geschaffen, die Leistungskürzungen um zusätzliche 10 Prozent gegenüber den SKOS-Richtlinien zu erhöhen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Mit der Teilrevision der Sozialhilfeverordnung hat der Regierungsrat die Möglichkeit geschaffen, die Leistungskürzungen als Sanktion um zusätzliche 10 Prozent gegenüber den SKOS-Richtlinien zu erhöhen. Gemäss der neuen Regelung können der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um 5 bis 40 Prozent gekürzt werden. Die Leistungen mit Anreizcharakter (Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen) können weiterhin gekürzt oder gestrichen werden. Die Änderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Leistungskürzungen müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen. Dieser gebietet ein differenziertes, fallspezifisches Vorgehen. Die Kürzung hat sowohl in persönlicher als auch in sachlicher und zeitlicher Hinsicht in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der betroffenen Person zu stehen. Somit werden nur Personen sanktioniert, welchen ein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Die Möglichkeit der vollständigen Streichung bzw. Einstellung der Sozialhilfeleistungen (insbesondere in schwerwiegenden Fällen der wiederholten Verweigerung der Mitwirkungspflicht) bleibt vorbehalten.

Der Kantonsrat war am 6. September 2017 auf die Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe nicht eingetreten. Mit dem Nichteintreten auf die Vorlage folgte der Kantonsrat dem Regierungsrat, welcher die Vorlage aufgrund zweier erheblich erklärter parlamentarischer Vorstösse zwar ausgearbeitet, jedoch deren Ablehnung beantragt hatte. Mit dem Nichteintreten verbunden war die Bereitschaft des Regierungsrates, anstelle einer generellen Reduktion des Grundbedarfs um 10 Prozent auf Verordnungsstufe den Sanktionsrahmen gemäss SKOS-Richtlinien um 10 Prozent (von 30 auf 40 Prozent) zu erhöhen.

Staatskanzlei
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