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Teilrevisionen der Justizgesetzgebung

Unterbreitung einer zweiten und dritten Vorlage

(Stk/i) Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Vorlagen betreffend die Übertragung der Aufgaben der Strafverfolgung und des Strafvollzugs auf den Kanton sowie zur Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke. Eine erste Vorlage betreffend Nachführung der Justizgesetzgebung und Optimierung der Organisation der Strafverfolgungsbehörden hat der Kantonsrat bereits am 25. Oktober 2017 verabschiedet.

Von den in die Vernehmlassung geschickten drei Vorlagen zu Teilrevisionen der Justizgesetzgebung blieben jene über die Nachführung der Justizgesetzgebung und Optimierung der Organisation der Strafverfolgungsbehörden (Vorlage 1) und jene über die Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke (Vorlage 3) als Gesamtes unumstritten. Anders verhält es sich mit der Vorlage betreffend Kantonalisierung der Strafverfolgung und des Strafvollzugs (Vorlage 2). Diese wurde kontroverser aufgenommen. Nachdem der Regierungsrat im ersten Halbjahr dem Kantonsrat die erste Vorlage unterbreitet und der Kantonsrat diese am 25. Oktober 2017 verabschiedet hat, leitet er dem Kantonsrat nun die zweite und dritte Vorlage zu.

Kantonalisierung von Strafverfolgung und Strafvollzug
Mit der zweiten Vorlage schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, die Strafverfolgung und den Strafvollzug vollständig auf den Kanton zu übertragen. Ausgenommen von der Kantonalisierung ist die erstinstanzliche Strafgerichtsbarkeit. Für diese bleiben weiterhin der Kanton als Träger des kantonalen Straf- und Jugendgerichts und die Bezirke als Träger der sechs Bezirksgerichte zuständig. Die Kantonalisierung von Strafverfolgung und Strafvollzug fand im Vernehmlassungsverfahren eine geteilte Aufnahme. Der Regierungsrat hält nun dafür, dass der Kantonsrat über die zentrale Frage der Organisation der Rechtspflegebehörde befinden soll, deren Prüfung er am 19. November 2014 in Auftrag gegeben hatte. Mit einer Übertragung der Strafverfolgung allein auf den Kanton wird zwar die traditionelle Aufteilung dieser Aufgabe auf Kanton und Bezirke aufgegeben. Erreichen lässt sich mit einer Zusammenfassung der Zuständigkeiten für die Strafverfolgung und für den Strafvollzug beim Kanton aber eine Vereinfachung und Straffung der Abläufe. Die Konzentration der erwähnten Aufgaben beim Kanton erlaubt sodann einen gezielteren Personaleinsatz. Für eine Kantonalisierung von Strafverfolgung und Strafvollzug sprechen somit vor allem Gründe eines sparsamen und wirkungsvollen Mitteleinsatzes.

Zusammenarbeit der kommunalen Rechtspflegebehörden
Mit der dritten Vorlage schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, Grundlagen für eine vermehrte, vereinfachte und freiwillige Zusammenarbeit der Justizbehörden von Gemeinden (Vermittlerämter, Betreibungsämter), der Justizbehörden der Bezirke (Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaften, Schlichtungsbehörden in Mietsachen, Konkursämter, Notariate, Grundbuchämter) und der Erbschaftsämter der Bezirke zu schaffen sowie bestehende gesetzliche Grundlagen über die Zusammenarbeit zu ergänzen und zu vereinheitlichen.

Für den Fall, dass sich die Bezirke und Gemeinden zur Zusammenarbeit entschliessen, sollen ihnen Spielräume für die Bestimmung der Mitgliederzahlen der Bezirksgerichte, der Vermittlerämter und der Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten gewährt werden. Im Gegenzug wird auf die Ersatzrichter bei den Bezirksgerichten verzichtet, zumal diese bereits heute kaum mehr zum Einsatz kommen. Nicht aufgegeben wird damit die Mischung zwischen juristischen Fachspezialisten und Laien bzw. zwischen haupt- oder teilamtlichen und nebenamtlichen Mitgliedern bei den Bezirksgerichten. Das Laienelement, insbesondere bei den Vermittlern, aber auch die Attraktivität des Amtes als Richter sollen zudem gestärkt werden, indem durch einen möglichen Zusammenschluss von Gerichten und Schlichtungsbehörden die Fallzahlen und damit die Routine der Amtsträger erhöht werden können.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht Paket 2, Vorlage Paket 2, Bericht Paket 3, Vorlage Paket 3


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