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Wohin mit dem Schnee?

Ein Merkblatt des Amtes für Umweltschutz gibt Antworten

(AfU/i) Mit den sinkenden Temperaturen wird auch die Schneeräumung wieder zum Thema. In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Schäden an Gewässern und Infrastrukturen durch Schneeablagerungen verursacht. Deshalb hat das Amt für Umweltschutz ein Merkblatt mit den Grundsätzen zur korrekten Schneeablagerung zusammengestellt.

Unkontrollierte Schneeablagerungen…

In den letzten Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass an Schneeablagerungsstellen der öffentlichen Dienste unerlaubterweise Schnee von privaten Liegenschaften (Firmenareale, Vorplätze, Strassen usw.) abgelagert wurde. Des Weiteren wurde auch an Gewässerabschnitten, die nicht als Schneeablagerungsstellen ausgeschieden sind, Schnee entsorgt.

…und deren Folgen

Das Resultat waren mit Schnee überhäufte Kippstellen, hinterlassene Unordnung, Verschmutzung der Gewässer und beschädigte Infrastrukturen. Grosse Schneemengen in Bächen können den Durchfluss verhindern und zu Überschwemmungen führen. Dies beeinträchtigt die Wasserlebewesen, insbesondere Fische, denn ihr Lebensraum wird zerstört, die Wassertemperatur stark gesenkt und bei verschmutztem Schnee das Wasser verunreinigt. Deshalb werden die Schneeablagerungsstellen vor Aufnahme in die Schneeablagerungskarte durch die zuständigen kantonalen Fachstellen genau auf ihre Eignung geprüft.

Merkblatt gibt Auskunft

Um die angetroffenen Missstände im Zusammenhang mit der Schneeablagerung in Zukunft zu verhindern und die Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen, ist das Merkblatt zur Schneeablagerung (www.sz.ch/afu > Downloadseite > Schneeentsorgung) zu beachten. Die in der Schneeablagerungskarte definierten Stellen dürfen nur durch die öffentlichen Dienste benutzt werden. Private sind aufgefordert, den Schnee nicht in die Gewässer zu kippen.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen über Schneeentsorgung finden Sie im Merkblatt «Schneeablagerungen im Kanton Schwyz».

UMWELTDEPARTEMENT

 


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