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Regierungsrat regelt Gewässerraum-Ausscheidung im Kanton

Merkblatt schafft Klarheit

(UD/i) Der Gesetzgeber verlangt die verbindliche Festlegung der Gewässerräume bis Ende 2018. Dazu stehen den Kantonen verschiedene Handlungsspielräume offen. Der Kanton Schwyz hat nun ein Merkblatt ausgearbeitet um Klarheit zu schaffen für die Umsetzung der Gewässerschutzverordnung.

Klarheit schaffen für Umsetzung
Mit der Motion 15.3001 der ständerätlichen Kommission für Umwelt-, Raumplanung und Energie (UREK-S) wurde der Bundesrat beauftragt, die Gewässerschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass die Kantone für die Festlegung der Gewässerräume den maximal möglichen Handlungsspielraum erhalten. Dadurch können sie den lokalen Besonderheiten Rechnung tragen. Um ein einheitliches Vorgehen für die Nutzungsplanungen in den Gemeinden zu ermöglichen, hat der Kanton die Handlungsspielräume geklärt. Der Regierungsrat hat unter anderem festgelegt, was unter „sehr kleinen Fliessgewässern“ zu verstehen ist. Es werden darunter alle Fliessgewässer mit aktueller Gerinnesohlenbreite von weniger als 1.5 Meter verstanden. Bei diesen kann auf die Gewässerraumfestlegung verzichtet werden. Dies gilt ebenso für künstliche Seen wie der Sihl- und Wägitalersee. Mit diesen Entscheiden erfolgt des Weitern eine späte Nachachtung der Schwyzer Standesinitiative zu diesem Thema. Diese forderte unter anderem, dass die bestehende, traditionelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht übermässig eingeschränkt werde, wenn daraus kein entsprechender Nutzen für den Gewässerschutz resultiert.

Merkblatt zur Festlegung der Gewässerräume
Durch die Ausarbeitung eines Merkblatts erhalten die Gemeinden und Bezirke bei der Feststellung der Gewässerräume folgende konkrete Hilfestellung:

  • Wo Gewässerräume ausgeschieden werden sollen, und unter welchen Umständen ein Verzicht möglich ist.
  • Wie der Gewässerraum in der Nutzungsplanung umgesetzt wird und wie der Prozess aus Sicht der Bewilligungsbehörde ablaufen soll.
  • Nach welchen Plausibilisierungsgrundsätzen die technische Umsetzung vereinheitlicht werden soll.
  • Wie die Gewässerraumfestlegung dokumentiert werden soll, damit diese auch überprüf- und nachvollziehbar ist.

Das Merkblatt wird den Gemeinden und Bezirken zugestellt und steht auch weiteren Interessenten zur Verfügung. Allgemeine Informationen über die Gewässerräume sowie das Merkblatt sind auf der Seite Gewässerraum verfügbar.

Was sind Gewässerräume?
Die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung verlangt die Festlegung von Gewässerräumen an Fliessgewässern und Seen. Der Gewässerraum soll die natürliche Funktion der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung gewährleisten. Anders als Bauabstände, haben Gewässerräume auch eine Auswirkung auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Im Gewässerraum dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Der Bund fordert die Festlegung der Gewässerräume bis Ende 2018 in den Nutzungsplanungen, womit die Gemeinden in der Pflicht sind.

Umweltdepartement


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