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Geschäftsordnung des Kantonsrates

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(KR/i) Die Ratsleitung des Kantonsrates gibt die Totalrevision der Geschäftsordnung in die Vernehmlassung. Hauptziele der Revision sind die Anpassung an die Kantonsverfassung, die Regelung der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und die Klärung des Kommissionsgeheimnisses. Insgesamt liegt eine neue Geschäftsordnung vor, die sich am Bewährten orientiert. Sie wurde an die heutigen Verhältnisse angepasst und modernisiert. Die Vernehmlassung dauert bis zum
15. Mai 2018.

Die geltende Geschäftsordnung des Kantonsrates aus dem Jahr 1977 hat sich bis heute in grossen Teilen bewährt. Im Rahmen der Totalrevision wurden deshalb insbesondere sprachliche Anpassungen vorgenommen. Auf eine Teilung der Geschäftsordnung in ein Gesetz und eine Verordnung wird weiterhin verzichtet.

Klare Regelung für das Einsetzen und die Arbeit einer PUK
Als Lehre aus dem sogenannten Justizstreit werden der Einsatz und der Aufgabenbereich einer PUK klar geregelt. Neu werden die Aufgabenbeschreibungen der ständigen Kommissionen aus dem Anhang in die Geschäftsordnung überführt. Die Regeln des Ratsbetriebes werden klarer formuliert, so dass sich die Debatten nicht in auslegungsbedürftigen Formalien verstricken. Vielmehr sollen die politischen Argumente und die politische Lösungsfindung im Zentrum der Debatten stehen.

Transparente Sitzungen statt Kommissionsgeheimnis
Die Ratsleitung löst die mit dem bisherigen Kommissionsgeheimnis verbundenen Probleme mit einem eleganten Kompromiss. Kommissionssitzungen finden weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zukünftig werden die Protokolle und die Sitzungsunterlagen jedoch grundsätzlich öffentlich sein. Das heisst, sie dürfen auf Anfrage herausgegeben werden. Gleichzeitig wird den Kommissionen das Recht eingeräumt, bei Bedarf bestimmte Unterlagen explizit als nicht öffentlich zu klassifizieren. Mit dieser Lösung ist zukünftig klar geregelt, welche der abgegebenen Unterlagen und an der Sitzung erhaltenen Informationen Kommissionsmitglieder zur Information ihrer Fraktionsmitglieder, in der Ratsdebatte im Kantonsrat und auch in öffentlichen Diskussionen verwenden dürfen. Diese moderate Öffnung ist vertretbar, weil in den allermeisten Fällen ohnehin nur Unterlagen in der Kommission vorberaten werden, die öffentlich sind.

Faire Abstimmungserläuterungen
Aus aktuellem Anlass unterbreitet die Ratsleitung einen Vorschlag, wie die Abstimmungserläuterungen zu Kantonsratsvorlagen zukünftig ausgestaltet werden sollen. Neu sollen die wichtigsten Argumente für und gegen die jeweilige Vorlage zwingend aufgeführt werden. Zudem werden den Komitees neu zwei Seiten, statt wie bisher eine Seite, in den Abstimmungserläuterungen zur Verfügung gestellt.

Neue Ausgabenbremse
Die bisherige Ausgabenbremse war bis zum 31. Dezember 2017 befristet und führte in der Praxis regelmässig zu Vollzugsproblemen. Der Kantonsrat hat die Ratsleitung beauftragt, wieder eine Ausgabenbremse in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Die Ratsleitung schickt nun eine leicht abgeänderte Form der Ausgabenbremse in die Vernehmlassung. Neu soll ein Kantonsratsbeschluss immer dann mit mindestens 60 Stimmen erfolgen, wenn der Beschluss innerhalb von fünf Jahren finanzielle Auswirkungen von mehr als Fr. 500 000.-- zur Folge hat. Mit dieser neuen Form der Ausgabenbremse können zahlreiche praktische Probleme gelöst werden. Die disziplinierende Wirkung auf das parlamentarische Ausgabenverhalten bleibt bestehen.

Abstimmung mit elektronischer Abstimmungsanlage
Einige Abläufe werden gestrafft und die Abstimmung mittels einer elektronischen Abstimmungsanlage ermöglicht. Damit kann die totalrevidierte Geschäftsordnung auch dazu beitragen, die Effizienz des Ratsbetriebes zu erhöhen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier


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