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Hochwasserschutz am Lauerzersee

Erarbeitung eines Wehrreglements zur Seeregulierung inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung

(AWB/i) In einer Studie vom Oktober 2016 wurden die möglichen Hochwasserschutzmassnahmen am Lauerzersee auf Stufe Machbarkeit geprüft. Dabei wurden ein Konzept ohne Seeregulierung und zwei Konzepte mit Seeregulierung untersucht. Bei den beiden Varianten mit Seeregulierung hat sich gezeigt, dass die Machbarkeit der Varianten stark von den Auswirkungen auf die Umwelt abhängig ist. Die Regierung hat deshalb entschieden, die Unsicherheiten bezüglich Umweltauswirkungen genauer zu untersuchen.

Das Umweltdepartement und das für Hochwasserschutz zuständige Amt für Wasserbau wurden beauftragt, ein umwelt- und nutzungsverträgliches Wehrreglement (Seeregulierungsvorschrift) für den Lauerzersee auszuarbeiten. Darauf basierend wird der Regierungsrat das weitere Vorgehen für den Hochwasserschutz am Lauerzersee bestimmen. Die dazu notwendigen Untersuchungen wurden im Januar 2018 gestartet, nachdem Ende 2017 die Ingenieurdienstleistungen vergeben wurden.

Für die Erarbeitung eines Wehrreglements werden als erstes Erhebungen zu den ökologischen Aspekten durchgeführt. Die Hauptschwerpunkte der Untersuchungen bilden der Wasserhaushalt im Moorgebiet Sägel sowie das Vorkommen ausgewählter Tier- und Pflanzenarten. In einem zweiten Schritt werden umwelt- und nutzungstechnische Minimalzielsetzungen definiert, welche mit der Seeregulierung zwingend zu erreichen sind. Regulierungsvarianten, die diese Minimalkriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Erhebungen dauern ein ganzes Jahr und können im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden. Die Erarbeitung der Regulierungsvarianten und die Auswahl der Bestvariante folgen im Anschluss. Basierend auf dieser Bestvariante wird das Wehrreglement erstellt, das auf seine Umweltverträglichkeit geprüft wird.

 

Umweltdepartement

 


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