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Regierungsrat hält an der Vorteilsabgabe im Strassengesetz fest

Antrag an den Kantonsrat auf Nichteintreten

(Stk/i) Eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion verlangt die Aufhebung der Vorteilsabgabe, mit der die Unterschreitung des Strassenabstandes oder eine direkte Zufahrt auf eine öffentliche Strasse abgegolten werden. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die entsprechende Gesetzesänderung vor, beantragt aber gleichzeitig, darauf nicht einzutreten. Der Regierungsrat argumentiert vor allem damit, dass die Abschaffung Einzelnen Vorteile, der Allgemeinheit aber Nachteile verschaffen würde.

Das geltende Strassengesetz sieht vor, dass Ausnahmebewilligungen für das Nichteinhalten des Strassenabstandes oder für Direktzufahrten auf öffentliche Strassen abzugelten sind, weil sie dem Einzelnen einen Sondervorteil bringen. Die Vorteilsabgabe wurde im Jahr 2000 eingeführt.

Einzelne profitieren
Im Jahr 2010 hat der Kantonsrat entgegen dem Antrag des Regierungsrates eine Motion erheblich erklärt, die die Abschaffung der Vorteilsabgabe verlangt. Der Regierungsrat sprach sich hauptsächlich mit dem Argument dagegen aus, dass damit Einzelne bevorteilt würden. Sie müssten beispielsweise bei einer Direktzufahrt auf eine öffentliche Strasse keine Beiträge an die Erschliessungskosten leisten oder sie profitierten von einer Aufwertung ihres Grundstückes durch die Unterschreitung des Strassenabstandes. Aus der Vorteilsabgabe resultieren jährliche Einnahmen von rund 220‘000 Franken, die der Strassenrechnung zugutekommen.

Kein einheitliches Bild aus der Vernehmlassung
Die Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren zeigen ein kontroverses Bild: Für die Aufhebung der Vorteilsabgabe sprachen sich unter anderem die FDP, die SVP, neun Gemeinden, der Handels- und Industrieverein, der Hauseigentümerverband und der Gewerbeverband aus. Für die Beibehaltung der Vorteilsabgabe sind die CVP, die SP, vier Bezirke, neun Gemeinden und die Bauernvereinigung. Aufgrund dieser uneinheitlichen Stellungnahmen hält der Regierungsrat unverändert an seiner Argumentation fest und beantragt dem Kantonsrat, aus rechtsstaatlichen und finanzpolitischen Gründen nicht auf die Vorlage einzutreten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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