Navigieren im Kanton Schwyz

Energieförderprogramm: Bezirke für die Abwicklung der Gesuche selber verantwortlich

Kanton stellt Bezirken Durchlaufkonto zur Verfügung

(Stk/i) Die sechs Bezirke im Kanton Schwyz haben mit der sogenannten „5-Liber-Lösung“ einen Kredit beschlossen, mit dem zusätzliche Bundesgelder ausgelöst werden sollen. Da sich sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat aus energie- und ordnungspolitischen Gründen gegen ein solchen Kredit ausgesprochen haben, bietet der Kanton nur minimale Unterstützung.

Zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden erhalten die Kantone vom Bund Globalbeiträge. Diese werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Den Ergänzungsbeitrag erhalten die Kantone nur, wenn sie zur Durchführung ihres Programms einen jährlichen Kredit bewilligen. Sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat haben sich aus energie- und ordnungspolitischen Gründen gegen einen solchen Kredit ausgesprochen. Sie gehen davon aus, dass vor allem Investitionen unterstützt würden, die ohnehin getätigt werden. Das heisst, es würden sogenannte Mitnahmeeffekte ausgelöst. Obwohl allein die Kantone Ansprechpartner des Bundes bei der Energieförderung sind, haben die Bezirke einen Kredit gesprochen mit dem Ziel, die Ergänzungsbeiträge des Bundes abzurufen. Weitgehend unbeachtet blieben dabei die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung.

Dünne Rechtsgrundlage
Ob die Bezirke über eine genügende Rechtsgrundlage für dieses Förderprogramm verfügen, ist umstritten. Unbestritten ist, dass sie die gesprochenen Beiträge nur für das laufende Jahr als Einzelfallssubvention ausrichten können. Sollen die Beiträge darüber hinaus weitergeführt werden, müssten die Bezirke die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Offenkundig sind auch die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung, da der Bund die Fördergelder nur an die Kantone, nicht aber an Bezirke oder Gemeinden ausrichtet.

Minimale Zusammenarbeit
Damit die Bundesgelder ausgelöst werden können, stellt der Kanton den Bezirken das Konto zur Verfügung, über das bereits die Sockelbeiträge abgewickelt werden. Darüber hinaus wird der Kanton aber keine Unterstützung bieten, um die bereits früher gefällten Beschlüsse von Regierungsrat und Kantonsrat zu achten. Das heisst, die Bezirke sind für die Abwicklung der Beitragsgesuche ihres eigenen Förderprogramms selber verantwortlich. Die Energiefachstelle, die bereits für die Gesuche des Teils „Sockelbeitrag“ zuständig ist, koordiniert die Gesuche und hat somit die Finanzkontrolle um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 1/18


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken