Navigieren im Kanton Schwyz

Einsprachen zur kantonalen Nutzungsplanung und zur Muotabrücke West eingegangen

Noch keine Zwischennutzungen auf dem Zeughausareal Seewen

(Amtl.) Bis zum 16. April 2018 lag die kantonale Nutzungsplanung mit dem Zeughausareal im Zentrum sowie die kommunale Zonen- und Erschliessungsplanänderung zur Muotabrücke West öffentlich auf. Innert Frist sind 14 Einsprachen eingegangen.

Die beiden Nutzungspläne Zeughausareal Seewen-Schwyz und Muotabrücke West lagen vom 16. März 2018 bis zum 16. April 2018 öffentlich auf. Innert Frist gingen zu den Nutzungsplänen insgesamt 14 Einsprachen ein. Davon betreffen 12 Einsprachen den kantonalen Nutzungsplan und zwei Einsprachen die kommunale Zonen- und Erschliessungsplanänderung.

Kernanliegen der Einsprecher zur kantonalen Nutzungsplanung sind die Tangierung von privatem Grund und Boden durch die Planung. In diesem Sinne kommt den Einsprachen grösstenteils ein vorsorglicher Charakter zu, da in diesem Zusammenhang bereits Verhandlungen im Gange sind. Diese werden selbstverständlich nun im Rahmen des Einspracheverfahrens weitergeführt. Ziel ist und bleibt, einvernehmliche Lösungen zu finden. Ferner ist auch eine umfangreiche Einsprache der Umweltverbände eingegangen. Diese verlangen, dass dem Denkmalschutz auf dem Zeughausareal mehr Rechnung getragen und die Natur- und Umweltanliegen im Nutzungsplan noch stärker berücksichtigt werden. Die beiden Einsprachen zur Muota­brücke West betreffen insbesondere Fragestellungen zur künftigen Lärmbelastung.

Da die kantonale Nutzungsplanung mit Einsprachen belegt ist, können aktuell keine Zwischennutzungen auf dem Zeughausareal bewilligt werden. Erst mit der Inkraftsetzung der kantonalen Nutzungsplanung, kann das Areal für Zwischennutzungen des lokalen Gewerbes wie auch für neue Dienstleitungs- und Gewerbebetriebe freigegeben werden. Mit dem Bau der neuen Muotabrücke West, der Verlegung der Franzosenstrasse über den heutigen Freiverlad beim Bahnhof Schwyz sowie der Erstellung eines Anschlusskreisels, kann das Zeughausareal einer gewerblichen Neunutzung zugeführt werden.

Als nächster Schritt werden mit sämtlichen Einsprechern Gespräche geführt. Da gegen die Zonen- und Erschliessungsplanänderung zur Muotabrücke West lediglich zwei Einsprachen eingegangen sind, bestehen intakte Chancen, dass der Baukredit für die Brücke noch dieses Jahr dem Stimmbürger der Gemeinde Schwyz vorgelegt werden kann. Gleichzeitig wird der Souverän an dieser Abstimmung auch über das künftige Trägerschaftsmodell der Zeughausarealentwicklung entscheiden können.

Volkswirtschaftsdepartement / Gemeinde Schwyz


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken