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Digitales Amtsblatt wird vorerst nicht eingeführt

Das Amtsblatt wird weiterhin in Papierform herausgegeben

(Stk/i) Der Regierungsrat hat vorgeschlagen, das elektronische Amtsblatt einzuführen und die dafür notwendige Änderung des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (AVG) in die Vernehmlassung gegeben. Diese hat ergeben, dass die Zeit für die geplante Änderung nicht reif ist. Deshalb verzichtet der Regierungsrat vorerst darauf, das Amtsblatt nur noch in digitaler Form herauszugeben.

Das Amtsblatt ist das offizielle Publikationsorgan des Kantons. Die Zahl der Abonnenten ist stark rückläufig. Nur noch zwei Prozent der Kantonsbevölkerung haben heute das Amtsblatt abonniert. Gleichzeitig bieten elektronische Amtsblatt-Lösungen praktische Funktionen an, die den Kundennutzen wesentlich erhöhen. Deshalb hat der Regierungsrat eine Änderung des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (AVG) in die Vernehmlassung gegeben. Mit der Gesetzänderung hätte die rechtliche Grundlage für das digitale Amtsblatt geschaffen werden sollen.

Das gedruckte Amtsblatt wird weiterhin gewünscht
Die Vernehmlassung hat ergeben, dass die Zeit für die Umstellung auf das digitale Amtsblatt nicht reif ist. Die Mehrheit der politischen Parteien hat sich für das Beibehalten des Amtsblattes in Papierform ausgesprochen. Aus der Vernehmlassung ging zwar auch eine gewisse Bereitschaft hervor, das digitale Amtsblatt einzuführen, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Amtsblatt auch weiterhin noch gedruckt wird. Damit würde sich der wöchentlich anfallende Aufwand für die Herausgabe des Amtsblattes verdoppeln. Die Kosten für die Einführung einer elektronischen Amtsblatt-Lösung lassen sich nach Auffassung des Regierungsrates nicht rechtfertigen, wenn gleichzeitig die Kosten für den Druck des Amtsblattes nicht wegfallen. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, auf die geplante Änderung des AVGs und somit auf die Einführung des digitalen Amtsblattes zu verzichten. Der Regierungsrat wird in einigen Jahren die Lage neu beurteilen und nochmals über die Einführung des digitalen Amtsblattes entscheiden.

Neue Zusatzdienstleistungen dank Abonnentenbefragung
Im Anschluss an die Vernehmlassung hat die Staatskanzlei eine Befragung bei den Abonnenten des Amtsblattes durchgeführt. Rund ein Drittel aller Abonnenten hat an der Umfrage teilgenommen. Aus der Umfrage ging deutlich hervor, dass die Abonnenten mit dem heutigen Amtsblatt zufrieden sind. Die bestehenden Abonnenten wünschen sich gegenüber dem bisherigen Angebot bessere Suchmöglichkeiten, besseren Archivzugriff und die Zustellung per E-Mail. Die Staatskanzlei hat diese Kundenwünsche aufgenommen. Ab heute werden die Amtsblatt-Ausgaben im Internet in einer Datei zur Verfügung gestellt, so dass innerhalb dieser Datei einfach und bequem nach Inhalten gesucht werden kann. Wer das Amtsblatt elektronisch zugestellt bekommen möchte, kann diese Dienstleistung ab heute kostenlos unter folgendem Link abonnieren: www.sz.ch/amtsblatt. Dies ist mit der bestehenden Infrastruktur des Kantons und ohne nennenswerten Mehraufwand möglich. Dadurch wird das Amtsblatt-Angebot dank der Abonnentenbefragung attraktiv ergänzt.

Staatskanzlei
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