Navigieren im Kanton Schwyz

Ausserordentlicher Sirenentest am Mittwoch, 23. Mai 2018

Wiederholung des Sirenentests vom 7. Februar 2018

(SiD/i) Am Mittwoch, 23. Mai 2018, findet in der ganzen Schweiz ein ausserordentlicher Sirenentest statt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat diesen Sirenentest angeordnet, weil der ordentliche Sirenentest vom 7. Februar 2018 nur teilweise erfolgreich war. Damit soll die Funktionstüchtigkeit des Alarmierungssystems wieder vollumfänglich nachgewiesen werden. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Im Kanton Schwyz wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer mit automatischer Wiederholung um 13.35 Uhr ausgelöst.

Um 14.15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb der beiden Stauanlagen (Sihlsee und Wägitalersee) einmal das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der «Wasseralarm» ertönt praktisch immer erst nach dem Zeichen «Allgemeiner Alarm», welches die Bevölkerung zuerst auf die Gefahr aufmerksam macht. Ertönt ein Wasseralarm, so heisst dies, dass das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen ist. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jeder Telefonbuch-Nummer, im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» sowie – für den Wasseralarm – auf den örtlichen Merkblättern. Die Angaben können auch im Internet unter www.sirenentest.ch oder auf Teletext, Seite 680 und 681, nachgelesen werden.

Sicherheitsdepartement


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken