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Innerkantonaler Finanzausgleich wird weiter gestärkt

Höhere Beiträge der Gebergemeinden

(FD/i) Mit rund 52 Mio. Franken werden im Kanton Schwyz im Jahr 2019 2 Mio. Franken mehr von den finanzstarken Gemeinwesen an die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke übertragen als im Vorjahr. Die Anteile der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer ergänzen den Steuerkraftausgleich um zusätzliche 11.4 Mio. Franken. Im Weiteren lässt der Kanton den struktur-schwachen Gemeinden wiederum rund 25 Mio. Franken zukommen.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich für das Jahr 2019 festgelegt. Dieser beinhaltet einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden und Bezirken sowie andererseits den Normaufwandausgleich des Kantons an die strukturschwachen Gemeinden.

Erhöhter Steuerkraftausgleich für 23 Gemeinden
Im Rahmen des Steuerkraftausgleichs unterstützen die vier finanzstarken Gemeinden Altendorf, Freienbach, Wollerau und Feusisberg 23 finanzschwache Gemeinden mit insgesamt 43 Mio. Franken. Gegenüber 2018 wird die Ausgleichssumme um 2 Mio. Franken erhöht. Hinzu kommen rund 9 Mio. Franken, welche der Bezirk Höfe an zwei finanzschwächere Bezirke ausrichtet. Ergänzt wird die Ausgleichssumme im Steuerkraftausgleich durch den Anteil der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer. Für das Jahr 2019 wird hierfür mit 11.4 Mio. Franken gerechnet.

Stabiler Normaufwandausgleich für 21 Gemeinden
Im Rahmen des Normaufwandausgleichs leistet der Kanton an diejenigen Gemeinden Zuwendungen, welche überdurchschnittlichen Aufwand in verschiedenen Aufgabengebieten ausweisen. Wie im Vorjahr leistet der Kanton hierfür eine Abgeltung von rund 25 Mio. Franken an die strukturschwächeren Gemeinden. Insgesamt 21 Gemeinden erhalten eine Zusicherung für einen Normaufwandausgleich. In neun Gemeinden ist der angerechnete Normertrag höher als der Normaufwand, weshalb kein Anspruch auf Normaufwandausgleich entsteht.

Wirksamer Finanzausgleich
Mit den vom Regierungsrat festgelegten Zusicherungen für das Jahr 2019 wird der Innerkantonale Fi-nanzausgleich weiterhin auf einem stabilen Niveau ausgerichtet, von dem die Empfängergemeinden und Empfängerbezirke massgeblich profitieren. Die soliden Ausgleichszahlungen stärken die Autonomie der Empfängergemeinden und ermöglichen innerkantonal den weiteren Abbau der Steuerbelastungsunterschiede sowie die Realisierung einer bedarfsgerechten Versorgung und wirksamen Aufgabenerfüllung.

Finanzdepartement


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