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Zentrum für unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Immensee schliesst Anfang Oktober

Übergangslösung für 20 Jugendliche in Zentren der Asyl Organisation Zürich (AOZ)

(VD/i) Das Amt für Migration kann vorübergehend frei werdende Unterbringungs- und Betreuungsplätze im Kanton Zürich nutzen, bis wieder ein geeigneter Standort im Kanton Schwyz zur Verfügung steht.

In den Jahren 2015 und 2016 nahm die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) stark zu. Seit 2017 sind die Asylgesuche der UMA rückläufig. Der Bund hat die Kantone verpflichtet, eine den Bedürfnissen der UMA entsprechende Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat das Amt für Migration seit Mitte 2016 ein teilweise leerstehendes Gebäude des Vereins Missionshaus Bethlehem in Immensee gemietet. Das Mietverhältnis ist wegen eines Neubauprojekts befristet gewesen und endet Mitte Oktober 2018. Die Betreuung der knapp 40 Jugendlichen erfolgt durch die Caritas Schweiz, welche diese Aufgabe im Auftrag des Kantons wahrnimmt.

In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Jugendliche im UMA-Zentrum Immensee die Volljährigkeit erreicht. Sie werden somit den Gemeinden zugewiesen, von wo aus die meisten das integrative Brückenangebot am Berufsbildungszentrum Pfäffikon oder berufsvorbereitende Kurse besuchen. Für die verbleibenden rund 20 Jugendlichen hat das Amt für Migration verschiedenste Betreuungsmodelle evaluiert. Als beste Variante hat sich ein Unterbringungs- und Betreuungsangebot der Zürcher Fachorganisation AOZ erwiesen. Diese betreibt seit mehreren Jahren bewährte Zentren für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Zürich und Affoltern am Albis.

Aufgrund des aktuellen Rückgangs der Asylzahlen verfügt die Zürcher Fachorganisation AOZ derzeit über ausreichend Kapazitäten. Im Sinne einer Übergangslösung ist sie bereit, die Aufgabe der Unterbringung und Betreuung ab Oktober 2018 zu weitgehend analogen Bedingungen wie die Caritas Schweiz zu übernehmen. Die betroffenen Jugendlichen verbleiben jedoch weiterhin in der Zuständigkeit des Kantons Schwyz.

Um externe Abhängigkeiten zu reduzieren, plant das Amt für Migration mittelfristig, die dem Kanton Schwyz zugewiesenen UMA wieder in kantonalen Strukturen unterzubringen und zu betreuen. Die vorliegende Übergangslösung verschafft ihm die erforderliche Zeit, hierfür ein nachhaltiges Unterbringungs- und Betreuungskonzept auszuarbeiten.

Volkswirtschaftsdepartement


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