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Gemeindeaufsicht Feusisberg

Auftrag zu Abklärung der Vorwürfe

Schwyz, 17. Januar 2013

Gemeindeaufsicht Feusisberg

Auftrag zu Abklärung der Vorwürfe

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat dem Sicherheitsdepartement den Auftrag erteilt, die Vorwürfe sachverhaltlich zu klären, rechtlich zu würdigen und ihm Bericht zu erstatten.

Die Gemeindepräsidentin von Feusisberg hatte am Ende der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2012 darüber informiert, dass sie wegen verschiedener Missstände beim Regierungsrat das Gesuch um einen dringlichen Kommunaluntersuch gestellt habe. Nach einer Aussprache im Gemeinderat in Anwesenheit des Landammanns und des Vorstehers des Sicherheitsdepartementes wurden die Vorwürfe konkretisiert und dem Sicherheitsdepartement Akten übergeben. Nach einer weiteren Sitzung des Gemeinderates am 20. Dezember 2012 - wiederum in Anwesenheit des Landammanns und des Vorstehers des Sicherheitsdepartementes - erklärte die Gemeindepräsidentin aufgrund des fehlenden Vertrauens der übrigen Gemeinderatsmitglieder ihren Rücktritt auf Ende 2012.

Der Regierungsrat hat das Sicherheitsdepartement, zu dessen Aufgaben die Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden gehört, mit den Abklärungen der Vorwürfe beauftragt. Diese betreffen vorab Verfahrens- abläufe, Zuständigkeitsfragen, Entscheidungsprozesse und Informationsflüsse im Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder haben von den erhobenen Vorwürfen bislang keine detaillierten Kenntnisse erhalten und konnten sich dazu auch noch nicht äussern. In einer gemeinsamen Medienmitteilung vom 9. Dezember 2012 hielten sie jedoch fest, dass sie zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnisse von Verfehlungen in der Gemeindeverwaltung und in die Mitarbeiter volles Vertrauen hätten.

Aufgrund einer ersten Durchsicht der vorhandenen Akten müssen die erhobenen Vorwürfe zuerst sachverhaltlich geklärt werden, bevor sie rechtlich gewürdigt werden können. Das Sicherheitsdepartement ist auch ermächtigt, allenfalls weitere Sachverhalte in seine Abklärungen einzubeziehen. Da der Umfang der Abklärungen noch nicht abschätzbar ist, ist offen, wann der Bericht dem Regierungsrat vorgelegt wird.

Mit den unmittelbaren Abklärungen sind betraut: lic. iur. Peter Gander, ehemaliger Staatsschreiber, und Dr. Sven Meyer, Mitarbeiter des Rechts- und Beschwerdedienstes.

Staatskanzlei
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