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Kanton verfügt flächendeckend über Naturgefahrenkarten

Regierungsrat nimmt den Schlussbericht zur Kenntnis

Schwyz, 10. Januar 2013

Kanton verfügt flächendeckend über Naturgefahrenkarten

Regierungsrat nimmt den Schlussbericht zur Kenntnis

 

(UD/i) Im Jahr 2004 hat der Regierungsrat die kantonale Naturgefahrenstrategie verabschiedet, die unter anderem die Ausarbeitung flächendeckender Gefahrenkarten vorsah. Diese Naturgefahrenkarten konnten fristgerecht abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich wurde dazu auch ein Schlussbericht erstellt. Darin wird dargelegt, dass der Kostenrahmen von 3.3 Mio. Franken eingehalten werden konnte und der Kanton Schwyz heute für alle Gemeinden über flächendeckende Naturgefahrenkarten verfügt, welche einen sehr hohen Qualitätsstandard ausweisen, bei den Behörden sowie der Bevölkerung akzeptiert und fachlich einwandfrei abgestützt sind.

Statistisch gesehen nehmen Art, Umfang und Intensitäten von Naturgefahren seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts signifikant zu. In der jüngeren Vergangenheit ist der adäquate und bewusste Umgang mit Naturgefahren zunehmend ins Zentrum der öffentlichen Meinung gerückt. Landesstatthalter Andreas Barraud: „Nicht zuletzt haben die verheerenden Niederschläge im Sommer 1987, der Lawinenwinter 1999 oder die schweren Unwetter vom August 2005 zu einem eigentlichen Paradigmenwechsel beigetragen. Unserer technisch weit entwickelten Gesellschaft wurde in eindrücklicher Manier vor Augen geführt, dass sie den entfesselten Naturgewalten nur wenig entgegenzusetzen hatte“.

Kenntnis schützt vor Schäden
Solche Unwetterereignisse zeigen uns - so Umweltdirektor Barraud - immer wieder auf, welche wichtige Bedeutung der Ausscheidung und limitierten Nutzung von Gefahrenzonen zukommt. Gefahrenkarten sind dazu eine wichtige Grundlage. Sie werden bis Ende 2018 durch Interventionskarten ergänzt. Raumplanerische Dispositionen, vorab die Berücksichtigung der Naturgefahren und der Gefahrenkarten in den Nutzungsplänen, haben dabei nach wie vor oberste Priorität.

Bereits das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangte von den Kantonen, dass sie Naturgefahrengebiete ausscheiden. Zahlreiche Kantone blieben in Verzug. Anfang der 90er Jahre forderten die beiden Bundesgesetze über den Wald und den Wasserbau die „Erstellung von Gefahrenkatastern und Gefahrenkarten“. Die zum Teil verheerenden Hochwasser in den Jahren 1993, 1999, 2000, 2005 und 2007 untermauern die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Präventionsmassnahmen gegen Naturgefahren. Der Kanton Schwyz hat zwar relativ spät mit der Ausarbeitung von Naturgefahrenkarten begonnen, konnte diese komplexen Planwerke, wie vom Bund gefordert, jedoch bis Ende 2011 termingerecht abschliessen.

Aktualisierung der Gefahrenkarten als Daueraufgabe
Mit der fortwährenden Aktualisierung der Gefahrenkarten, mit der Erstellung der Interventionskarten sowie mit dem Einsatz kantonaler Fachleute - insbesondere der Revierförster und Vertretern des Amts für Wasserbau - als Naturgefahrenberater auf Stufe Gemeinden, werden in den kommenden Jahren weitere Voraussetzungen geschaffen, kantonsweit ein integrales Risikomanagement zu implementieren. Ebenso geht es aber auch darum, die bewährten Instrumente der Richt- und Nutzungspläne für den Schutz vor Naturgefahren präventiv und wirkungsvoll anzuwenden.

Diese Instrumente vermögen zwar die persönliche Kenntnis der Gefahrensituation am Wohn- und Arbeitsort zu ergänzen, die eigenverantwortliche Vorbeugung und Vorsorge können sie jedoch nicht ersetzen.

Bekannte Naturgefahrenprozesse
Schwyzer Lokalnamen wie Gand (für Geröllhalde, Schuttfeld), Rufiberg, Rubi oder Rüfi (romanisch ruvina und lateinisch ruina für Sturz), Laui (romanisch labina und lateinisch labi für Lawine), Mären (vorromanisch marra für Geröll, Bergbach) oder Zingel (lateinisch cingulum für Felsgürtel) legen Zeugnis ab, dass unseren Vorfahren bereits vor Jahrhunderten die Gefahren, welche von Topografie und Geologie ausgingen, bekannt waren und sie diese auch meist richtig einzuschätzen wussten. Trotzdem setzte sich die menschliche Zivilisation in der Raumnutzung und insbesondere in der Nutzung des Alpenraums immer wieder mannigfaltigen Naturgefahren aus: sei es aus purer existenzieller Not oder sei es, um standortgebundene Infrastrukturanlagen zu errichten. Der Siedlungs- und Nutzungsdruck weitete sich auch auf Räume aus, die von Naturgefahren bedrohte sind.

Umweltdepartement
Information

Dokumentation: Schlussbericht Naturgefahrenkarten


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