Abfallstatistik 2017
Der Kanton Schwyz verfügt über eine gut funktionierende Siedlungsabfallentsorgung
Durch das gute Sammelangebot der Gemeinden und Bezirke sowie den Unternehmen verfügt der Kanton Schwyz über ein gut funktionierendes Abfallentsorgungssystem mit einer hohen Verwertungsquote. Entscheidend für eine erfolgreiche Verwertung ist eine sortenreine Sammlung. Durch die neue Abfallverordnung soll die Abfallwirtschaft weiterentwickelt und dadurch die Umweltbelastung weiter verringert werden.
Abfälle aus den Haushalten (Siedlungsabfälle)
Pro Einwohner wurden letztes Jahr durch die Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände im Kanton Schwyz folgende Mengen gesammelt:
2017 |
2016 |
2015 |
|
167 kg |
167 kg |
174 kg |
Kehricht |
91 kg |
96 kg |
90 kg |
Grüngut |
63 kg |
66 kg |
73 kg |
Papier und Karton |
28 kg |
29 kg |
29 kg |
Verpackungsglas |
7 kg |
7 kg |
8 kg |
Metalle |
1 kg |
1 kg |
0.9 kg |
Sonderabfälle aus Haushalten |
357 kg |
366 kg |
374 kg |
Total der wichtigsten Fraktionen |
Dies zeigt, dass die Schwyzer Gemeinden und Bezirke ein benutzerfreundliches Sammelangebot sowie gute Informationen und Sensibilisierungs-Massnahmen anbieten. Die Schweiz und der Kanton Schwyz verfügen über gut funktionierende Abfallentsorgungssysteme, aber sie produzieren eine grosse Menge an Abfällen. Schweizweit sind die Hersteller, Verbraucher sowie die öffentliche Hand gefordert, die Abfälle zu reduzieren und die Kreisläufe noch besser zu schliessen.
Kompost ohne Plastik
Mit 90-100 kg Grüngut pro Einwohner und Jahr ist dies eine bedeutende Abfallfraktion für die Verwertung. Aus dem Grüngut entsteht durch die Kompostierung und Vergärung ein hochwertiger Dünger, sofern das Material frei von Fremd- und Schadstoffen ist. Zunehmend in den Fokus kommt die Verunreinigung mit Plastik. Für die kommunale Grüngut-Sammlung ist deshalb wichtig, falls Säcke notwendig sind, dass diese biologisch abbaubar sind (erkennbar am Gitternetzaufdruck).
Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept bei Bauabfällen
Seit 2016 ist die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) schweizweit in Kraft. Ziel der VVEA ist, die Schonung der Ressourcen und das Ausschliessen von Schadstoffen. So verlangt sie beispielsweise, dass Bauherrschaften im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dokumentieren - sofern mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen oder umwelt- bzw. gesundheitsgefährdende Stoffe (z.B. Asbest) in der alten Bausubstanz (Bauten vor 1990) enthalten sind - welche Arten, Qualitäten und Mengen an Bauabfällen zu erwarten sind, sowie welcher Entsorgungsweg vorgesehen ist.
Weiterführende Informationen
Die ausführliche Abfallstatistik kann unter www.sz.ch/abfall abgerufen werden.
Umweltdepartement