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Feuerverbot im Kanton Schwyz wird leicht gelockert

Waldbrandgefahr hat sich noch nicht entscheidend entschärft

(AWN/i) Die vergangenen 24 Stunden haben im Kanton Schwyz flächendeckend Regen gebracht. Zusammen mit den örtlichen Gewitterregen der letzten zehn Tage hat sich die Waldbrandgefahr etwas entschärft. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.

Die Niederschläge seit gestern haben die aktuelle Waldbrandgefahr leicht entschärft. Im Kantonsgebiet sind zwischen 20 und 50 Millimeter Regen gefallen. Das seit dem 30. Juli 2018 geltende generelle Feuer- und Feuerwerksverbot kann daher gelockert werden.

Es ist ab sofort wieder erlaubt, im Abstand von mindestens 200 m vom Wald und unter entsprechenden Vorsichtsmassnahmen Feuer zu entfachen und Feuerwerke zu zünden. Das Grillieren mit Holzkohle oder Holz im Garten oder auf dem Balkon ist in den Siedlungsgebieten unabhängig vom Abstand zum Wald wieder generell gestattet.

Jedoch bleibt es weiterhin untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen oder Raucherwaren wegzuwerfen. Auf den Waldböden liegt bereits sehr viel trockenes Laub. Auch die Bodenvegetation ist vielerorts vollständig ausgetrocknet und leicht entzündbar.

Gemäss den aktuellen Wetterprognosen erreicht uns kommenden Freitag eine weitere Kaltfront. Danach wird die Waldbrandgefahr neu beurteilt. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden.

Umweltdepartement


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