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Mittelpunktschule Leutschen kann aufgehoben werden

Konzentration des Schulangebots

(Stk/i) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat dem Gesuch des Bezirks Höfe um Aufhebung des Schulstandortes Leutschen in Freienbach stattgegeben. Er berücksichtigt damit den Autonomiebereich, der dem Bezirk Höfe als Schulträger der Sekundarstufe I bei der Organisation und dem Angebot der Volksschule zusteht. Aus Sicht des Regierungsrates kann im Bezirk Höfe mit einer Konzen-tration des Schulangebots an künftig zwei Standorten ein vielfältigeres und organisatorisch einfacher zu handhabendes Angebot realisiert werden.

Gemäss kantonalem Volksschulgesetz führen die Bezirke die Sekundarstufe I und legen deren Organisation (in Form von regionalen Mittelpunktschulen [MPS]) fest. Dem Regierungsrat kommt gemäss Volksschulgesetz die Kompetenz zu, nach Anhören der Bezirke und Gemeinden die Schulorte der Sekundarstufe I zu bezeichnen.

Ende 2016 hat der Bezirksrat Höfe beim Regierungsrat des Kantons Schwyz ein Gesuch um Aufhebung des Schulstandortes Leutschen in Freienbach gestellt. Begründet wurde dieses im Wesentlichen mit einer organisatorischen Vereinfachung und Bündelung des Angebots an den beiden anderen MPS Riedmatt und Weid. Die vom Regierungsrat im Frühjahr 2017 durchgeführte Anhörung bei den Bezirken Höfe und March sowie bei den Gemeinden Wollerau, Feusisberg, Freienbach, Altendorf und Lachen ergab, dass mit Ausnahme der Gemeinde Freienbach das Anliegen des Bezirks Höfe weitgehend als nachvollziehbar und ohne Auswirkung auf die eigene Bildungsstrategie beurteilt wurde.

Zwischen März 2017 und Februar 2018 wurde das Verfahren auf Wunsch des Bezirks Höfe sistiert. Der Bezirk Höfe und die Gemeinde Freienbach haben diese Zeit für Gespräche über eine mögliche künftige Nutzung der Schulanlage Leutschen durch die Gemeinde genutzt. Basierend auf den daraus resultierenden Ideen hat der Bezirksrat Höfe beschlossen, die Schulräumlichkeiten ab dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr zu nutzen und den Regierungsrat um Bewilligung zur Aufhebung des Schulstandortes Leutschen als Oberstufenschulhaus ersucht.

Der Regierungsrat stützt sich auf die Vorgaben des Volksschulgesetzes. Dieses sieht vor, dass die Schulträger die Einzugsgebiete ihrer Schulorte bzw. Schulhäuser so gestalten, dass jede Schule unter Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Verhältnisse in Bezug auf die Anzahl Schülerinnen und Schüler und die zur Verfügung stehenden Einrichtungen wirkungsvoll geführt werden. Der Bezirk Höfe belegt, dass diesem Anspruch auch mit einer Konzentration auf künftig zwei Standorte nachgekommen wird, daher kann der Regierungsrat dem Gesuch des Bezirks Höfe entsprechen.

Mit der Bewilligung des Gesuches kann der Bezirk Höfe nun die weitere Planung (Erweiterung der Schulanlagen Riedmatt und Weid) an die Hand nehmen und seiner Stimmbevölkerung die entsprechenden Anträge zum Entscheid unterbreiten. Der Regierungsrat wird die Volksschulverordnung bezüglich der Schulstandorte der Sekundarstufe I erst dann anpassen, wenn die nötigen Entscheide im Bezirk Höfe gefallen sind und die Reduktion auf die zwei Schulstandorte Wollerau und Pfäffikon umgesetzt werden kann.

Staatskanzlei
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