Navigieren im Kanton Schwyz

Konzept "Wolf Schwyz"

Umweltdepartement legt überarbeitetes Konzept vor

(UD/i) Seit im Frühjahr 2009 der erste Nachweis eines Wolfs im Kanton Schwyz erfolgte, hat sich die Situation in der gesamten Schweiz stark verändert. Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage wurde das bestehende Konzept „Wolf Schwyz“ aus dem Jahr 2010 auf den aktuellsten Stand gebracht. Das vom Regierungsrat genehmigte neue Konzept „Wolf Schwyz“ legt die Grundregeln für den Umgang mit dem Wolf fest.

Mit dem Konzept „Wolf Schwyz“ wurde, wie in den Nachbarkantonen, analog zur Bundesebene, eine kantonale Vollzugshilfe geschaffen. Diese richtet sich an die Vollzugsbehörden wie auch an alle direkt betroffenen Interessensvertreter und Organisationen. Das vorliegende Konzept zeigt einen transparenten und sachlichen Umgang mit dem Wolf auf.

Warum eine Vollzugshilfe?
Nachdem 1995 zum ersten Mal ein Wolf wieder in die Schweiz eingewandert ist, hat sich die Situation nach und nach verändert. Zurzeit leben circa 40 bis 50 Wölfe in der Schweiz. Ihre Verbreitung hat sich auf 22 Kantone ausgeweitet. Das Konzept soll einen transparenten und sachlichen Umgang mit dem Wolf aufzeigen, indem es auf kantonaler Stufe klare Zuständigkeiten und Abläufe definiert und kommuniziert sowie Informationswege vorgibt. Das Konzept „Wolf Schwyz“ baut auf den bestehenden Grundlagen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) „Wolf Schweiz - Vollzugshilfe des BAFU zum Wolfsmanagement in der Schweiz“ und der landwirtschaftlichen Beratungszentrale AGRIDEA (Fragen des Herdenschutzes) auf. Es lehnt sich an das bisherige Konzept aus dem Jahr 2010 und andere bereits bestehende kantonale Konzepte (z.B. Uri, Obwalden) an.

Zielsetzungen Konzept „Wolf Schwyz“
Oberstes Ziel des Konzepts „Wolf Schwyz“ ist es, einen möglichst sachlichen Umgang mit Wölfen im Kanton zu finden sowie Schäden an Nutztieren und daraus resultierende Konflikte zu vermeiden. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, braucht es ein rasches Warnsystem, einen gut funktionierenden Herdenschutz und eine offene, transparente Kommunikation. Die weiteren Ziele, die durch das Konzept „Wolf Schwyz“ erreicht werden sollen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der Kanton Schwyz unternimmt keine Anstrengungen, die natürliche Rückkehr des Wolfs zu fördern;
  • Konflikte mit der traditionellen Nutztierhaltung bleiben dabei trag- und handhabbar, dazu gehört auch, dass die gesamtbetriebliche Situation des Nutztierhalters berücksichtigt wird;
  • Das Amt für Landwirtschaft vereinbart in Anlehnung an Anhang 6 des Konzepts „Wolf Schweiz“ die zumutbaren Massnahmen mit dem Landwirt anlässlich des Auftretens erster Schäden einzelfallweise;
  • Durch eine zweckmässige Information, Kommunikation und Sensibilisierung wird die nötige Toleranz gegenüber dieser geschützten Tierart angestrebt;
  • Die Zuständigkeiten, Prozesse und Abläufe sowie die internen und externen Kommunikationswege sind bekannt;
  • Die im Konzept „Wolf Schweiz“ den Kantonen zugewiesenen Aufgaben sind erfüllt;
  • Der Kanton Schwyz informiert transparent über die aktuelle Situation des Wolfs und dem daraus resultierenden Konfliktpotenzial.

Umweltdepartement

Dokumentation: Das Konzept "Wof Schwyz"


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken