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Regierung zieht Schlussstrich unter gescheitertes Projekt Schuldatenverwaltung

Kanton Schwyz schliesst gerichtlichen Vergleich mit der Dialog Verwaltungs-Data AG

(Stk/i) Im Februar 2018 hatte der Kanton beim Bezirksgericht Schwyz Klage gegen das Unternehmen eingereicht, welches die Software für das Projekt „schuldatenverwaltung.sz“ geliefert hatte. Er verlangte die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen sowie einen Schadenersatz von gesamthaft 675‘000 Franken. Nun konnte ein Vergleich geschlossen werden; das Unternehmen Dialog Verwaltungs-Data AG bezahlt dem Kanton Schwyz 300‘000 Franken zurück für die mit erheblichen Sicherheitsmängeln behaftete Softwarelösung, welche im Jahr 2015 eingestellt werden musste.

2010 hatte der Kantonsrat den Verpflichtungskredit für das Projekt „schuldatenverwaltung.sz“ gesprochen. Der auf Ende 2011 geplante Projektabschluss musste mehrmals verschoben und der Leistungsumfang reduziert werden. Die in der Endabnahme im März 2014 festgestellten Mängel und die ungenügende und unvollständige Behebung dieser Mängel seitens des Software-Lieferanten bewogen die Regierung dazu, das Projekt abzubrechen und das Programm im Jahre 2015 einzustellen.

Aussergerichtliche Einigung
Nachdem der Kanton vorerst erfolglos versucht hatte, mit dem Anbieter der Software eine aussergerichtliche Einigung für die vom Kanton gestellten Rückforderungen und Schadenersatzforderungen zu finden, reichte der Kanton im Februar 2016 ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung beim Bezirksgericht Schwyz ein, im Rahmen dessen der Experte zum Schluss kam, dass die Software erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. Gestützt darauf und nach weiteren gescheiterten Vergleichsbemühungen anlässlich der Verhandlung vor dem Vermittler der Gemeinde Schwyz im Oktober 2017 reichte der Kanton im Februar 2018 Klage über total 675‘000 Franken ein. Er verlangte Wandlung und forderte zum einen die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen und zum anderen die Erstattung von Schadenersatz.

Anlässlich der Instruktionsverhandlung haben sich die Vertragsparteien unter Anleitung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Schwyz auf eine Regelung geeinigt, wonach sich die Dialog Verwaltungs-Data AG verpflichtete, dem Kanton Schwyz 300‘000 Franken per Saldo aller Ansprüche zu bezahlen. Der Richter hatte insbesondere die Gerichts-Expertise von 2016 als eindeutig bezeichnet, wonach die Sicherheitsmängel der Software, für die der Kanton nicht verantwortlich ist, so gravierend waren, dass sie den Kanton zum Abbruch des Projekts berechtigten.

Die Regierung hat diesem Vergleich zugestimmt, um einen aufwändigen und zeitraubenden Prozess vermeiden zu können und einen Schlussstrich unter das gescheiterte E-Government-Projekt „schuldatenverwaltung.sz“ ziehen zu können.Die Gemeinden und Bezirke, welche gemäss Gesetz über das E-Government an den Gesamtprojektkosten zur Hälfte beteiligt waren, werden gemäss dem geltenden Kosten-Verteilschlüssel entsprechende Rückerstattungen erhalten.

Staatskanzlei
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